Rosenheim – Für den zweifachen schweren sexuellen Missbrauch an einem siebenjährigen Nachbarsmädchen und einer weiteren Missbrauchstat an deren fünf Jahre alten Schwester muss ein 52-jähriger Manager aus München gemäß gestrigem Urteil der Jugendschutzkammer Traunstein mit Vorsitzendem Richter Dr. Klaus Weidmann für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Der Angeklagte hatte die Kinder im Sommer 2017 mehrmals mit Spielzeug in sein Wochenendhaus in einer Gemeinde nahe Rosenheim gelockt und sich dort an ihnen vergangen. Den Haftbefehl – der 52-Jährige sitzt seit Anfang 2018 in Untersuchungshaft – hielt die Kammer aufrecht.
Die Eltern der Opfer akzeptierten zu Beginn des gestrigen Verhandlungstags einen Vergleich über Schmerzensgeld für die Kinder – 10 500 Euro für das ältere und 2000 Euro für das jüngere. Der 52-Jährige verpflichtete sich, nach seiner Entlassung keinen Kontakt zu den Opfern aufzunehmen und einen Abstand von 100 Metern einzuhalten.
Staatsanwältin Vanessa Wiegner beantragte eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren. Die Vorwürfe der Anklage seien erwiesen. Der Täter habe die Mädchen mit Geschenken bestochen, damit sie „das Geheimnis nicht verraten“. Zu seinen Gunsten wertete die Staatsanwältin das Geständnis, das den Kindern eine Aussage vor Gericht erspart habe. Strafschärfend wirkten unter anderem „die perfide Vorgehensweise“ des 52-Jährigen und der Besitz von über 10000 kinderpornografischen Dateien.
Opferanwältin hält Täter für gefährlich
Nebenklagevertreterin Manuela Denneborg schloss sich „zu fast 100 Prozent“ an. Für sie habe der Angeklagte jedoch nur ein „Minimalgeständnis“ abgelegt. Es hätten sich sehr viel mehr Taten ereignet. Die Opferanwältin hielt den Angeklagten für „gefährlich“: Er habe sich über Jahre kinderpornografische Bilder „reingezogen“ und dann selber zugeschlagen. „Er baut Vertrauen zur Familie auf. Dann beginnt er mit dem Missbrauch.“
Verteidiger Harald Baumgärtl wies den Vorwurf eines Teilgeständnisses zurück: „Mein Mandant übernimmt die komplette Verantwortung.“ Er habe die Anklage in vollem Umfang eingeräumt und sich somit des schweren sexuellen Missbrauchs schuldig gemacht. Mit dem Schmerzensgeld habe sich sein Mandant „in keinster Weise von der Schuld freikaufen wollen“. Baumgärtl legte einen minderschweren Fall zugrunde. Der Angeklagte sei bereit zu einer Therapie und einverstanden, keinen Kontakt zu den Mädchen zu haben. Zwei Jahre Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, seien ausreichend. Im „letzten Wort“ beteuerte der 52-Jährige: „Es tut mir sehr leid, was ich den Mädchen und der Familie angetan habe. Die Initiative ging von mir aus. Ich habe das aber nicht von vorneherein geplant.“
Richter: Vorgehen war erheblich und intensiv
Im Urteil hob der Vorsitzende Richter die erheblichen psychischen und körperlichen Folgen für die Kinder heraus. Anzuerkennen sei, dass sich der Angeklagte den Fragen des Gerichts gestellt habe. Bei den Taten sei der 52-Jährige trotz einer gewissen pädophilen Neigung voll schuldfähig gewesen. Der Angeklagte habe früh gestanden, den Kindern dadurch Glaubwürdigkeitsgutachten erspart. Sein Vorgehen sei erheblich und intensiv gewesen. Einen minderschweren Fall verneinte das Gericht, ebenso weitere Milderungsgründe für den Strafrahmen. Spannend sei die Frage, ob ein Täter-Opfer-Ausgleich vorliege, fuhr Weidmann fort. Der 52-Jährige habe sich zwar ernsthaft darum bemüht, dabei aber die Sorge um sein eigenes Leben in den Vordergrund gestellt. Eine friedenstiftende Wirkung sei nicht erzielt worden. Unter dem Strich bleibe es bei dem normalen Strafrahmen.
Für den 52-Jährigen spreche das frühe Geständnis. Erneute Aussagen der Kinder wären „ein steiniger Weg“ geworden. Der Angeklagte habe sich schriftlich entschuldigt und wolle das geerbte Elternhaus verkaufen. Unter den belastenden Argumenten nannte Weidmann den Vertrauensbruch gegenüber der Familie. Das Verfahren sei geprägt durch „eine große Fallhöhe“ – für den Angeklagten mit seiner beachtlichen beruflichen Karriere, aber auch für die akademisch gebildete Familie der Kinder. Der Weg, die Kinder wieder zu stabilisieren, sei noch nicht zu Ende. Der Familie gab Weidmann alles Gute mit auf den Weg: „Nehmen Sie Ihre Kinder in den Arm.“