Hunderte Fälle angeklagt

13 Jahre für Kindesmissbrauch

von Redaktion

Täter hat sein Opfer jahrelang gepeinigt – Verteidigung kündigt Revision an

Rosenheim/Ebersberg – Nach dem Prozess nimmt die Geschädigte einen jungen Mann im Publikum ganz lange in die Arme. Sie weint. Aber zum ersten Mal seit Monaten scheinen es Tränen der Erleichterung zu sein. Monatelang hatte der Prozess gegen den Mann, der sie so viele Jahre peinigte, sichtlich an ihr gezehrt. Doch nun sagt die 25-Jährige, die seit Kurzem verlobt ist, sie sei mit dem Urteil „zufrieden“. Gerade eben hat das Münchner Landgericht an diesem Montag den ehemaligen Lebensgefährten ihrer Mutter zu einer Haftstrafe von 13 Jahren verurteilt.

Nach Überzeugung der Vorsitzenden Richterin hatte sich der Lkw-Fahrer über viele Jahre hinweg an der Geschädigten vergangen – ein Teil der Taten hatte sich in zwei Wohnungen der Mutter im Landkreis Ebersberg ereignet. Das Gericht sah beinahe sämtliche Vorwürfe der Anklage als erwiesen an. Der Angeklagte hat sein Opfer demnach rund 1200-mal sexuell missbraucht.

Das Gericht folgte bei der Strafzumessung für den 55-Jährigen exakt der Staatsanwaltschaft. „Er hat ihr die Kindheit und Jugend genommen, indem er sie durchgehend missbraucht hat“, führte die Anklägerin zuvor aus. Als sie der Angeklagte dem Gericht zufolge das erste Mal missbrauchte, war das Mädchen gerade einmal neun Jahre alt. Der Trucker hatte sie im Jahr 2002 mit seinem Lkw mitgenommen. Damals hatte die Familie noch in Ostdeutschland gelebt. „Er hatte gefragt, ob ich mitkommen will. Ich fand das cool“, sagte die heute 25-Jährige während des Prozesses aus.

An jenem Abend hatte er sie begrapscht, wenig später schlief er erstmals mit ihr. Und von da an hatte er nach Aussagen des Opfers „täglich“ mit ihr Geschlechtsverkehr. Die Staatsanwaltschaft schätzte zwar deutlich defensiver. Sie ging aber dennoch von 600 Fällen schweren Missbrauchs des Mädchens vor dessen 14. Geburtstag aus. Auch als sie zwischen 14 und 15 Jahre alt war, hatte er demnach in gut 300 weiteren Fällen Sex mit dem Mädchen.

Geschlechtsverkehr
als Gegenleistung

Im Frühjahr 2008 war sie als 15-Jährige mit ihrer Mutter und und dem Lebensgefährten in den Landkreis Ebersberg gezogen. Dort sollen die Übergriffe bis 2010 oder 2011 weitergegangen sein. Zwar ist Sex zwischen einem Erwachsenen und einer Jugendlichen, die 16 oder 17 Jahre alt ist, in der Regel nicht strafbar – das Gericht sah hier jedoch einen Missbrauch Schutzbefohlener. Der Angeklagte habe das bestehende Erziehungsverhältnis ausgenutzt. „Sie wurde als Sex-Spielzeug missbraucht“, sagt die Richterin. Der Lkw-Fahrer, der zuletzt im Kreis Rosenheim lebte, habe sie wie einen Hund „auf Sexualhandlungen konditioniert“. Wenn sie Taschengeld wollte oder etwa ausgehen wollte, musste sie dafür Geschlechtsverkehr erbringen.

Die Richterin macht auch der Mutter des Opfers schwere Vorwürfe. Für sie sei es „nur darum gegangen, einen Mann zu haben, der genug Geld hat“. Die Frau sei eine „kalte Mutter“ gewesen. Sie habe „es gewusst – so wie alle anderen außer der Oma“.

Das Gericht glaubte der jungen Frau durchweg. Sie hatte auch mehrere Details der Taten beschreiben können, die aus Sicht des Gerichts schlüssig gegen „irgendwelche Fantasiegeschichten sprechen“. Zeugen hatten sie als grundehrlich beschrieben. Auch ein Sachverständigen-Gutachten war zu dem Ergebnis gekommen, dass das Mädchen „erlebnisbasiert“ berichte. Selbst der Verteidiger beschuldigte die junge Frau nicht der bewussten Lüge. Er ging jedoch davon aus, dass sie einer Suggestion erlegen sei. Er forderte einen Freispruch.

Der Geschädigten ging es zuletzt deutlich besser. Ob sie dieses finstere Kapitel ihres Lebens für immer abschließen kann, ist jedoch zweifelhaft – die Verteidigung hat angekündigt, inRevision gehen zu wollen.

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