Pflege-Zuständigkeit ab September beim Bezirk Oberbayern
Stadt und Landkreis in Vorreiterrolle
Die Kosten für die ambulante Pflege – in Stadt und Landkreis Rosenheim zwischen März und Dezember 2018 prognostizierte 1,605 Millionen Euro – trugen bisher Kreise und kreisfreie Städte. Seit 1. März zahlt nun der jeweilige Bezirk.
Was seit 1. März dieses Jahres gilt, tritt zum 1. September offiziell in Kraft: Die Zuständigkeit für die ambulante und die stationäre Pflege unterhalb des Pflegegrads 2 geht von Stadt und Landkreis Rosenheim auf den Bezirk Oberbayern über. Betroffen sind 302 Bürger in der Region.
Rosenheim – Die gute Nachricht vorweg: Für die Betroffenen in der ambulanten Pflege – die stationäre ab Pflegegrad 2 liegt ohnehin bereits in der Zuständigkeit des Bezirks – ändert sich durch die Umstrukturierung vom Grundsatz her nur wenig, heißt es. Man bemühe sich um einen reibungslosen Übergang,