Pflege-Zuständigkeit ab September beim Bezirk Oberbayern

Stadt und Landkreis in Vorreiterrolle

von Redaktion

Was seit 1. März dieses Jahres gilt, tritt zum 1. September offiziell in Kraft: Die Zuständigkeit für die ambulante und die stationäre Pflege unterhalb des Pflegegrads 2 geht von Stadt und Landkreis Rosenheim auf den Bezirk Oberbayern über. Betroffen sind 302 Bürger in der Region.

Rosenheim – Die gute Nachricht vorweg: Für die Betroffenen in der ambulanten Pflege – die stationäre ab Pflegegrad 2 liegt ohnehin bereits in der Zuständigkeit des Bezirks – ändert sich durch die Umstrukturierung vom Grundsatz her nur wenig, heißt es. Man bemühe sich um einen reibungslosen Übergang, betonte Josef Mederer, Bezirkstagspräsident von Oberbayern, gestern bei einem gemeinsamen Pressegespräch mit stellvertretendem Landrat Josef Huber und Rosenheims Vize-Bürgermeister Anton Heindl im Rosenheimer Landratsamt. Denn: „Es gibt nichts Schlimmeres als Hilfsbedürftige, die verunsichert sind.“

Neu ist, dass die Akten der Betroffenen künftig nicht mehr bei der Stadt oder dem Landratsamt, sondern beim Bezirk in München liegen. Zudem trägt die Kosten künftig der Bezirk. Sämtliche Leistungen bleiben hingegen in voller Höhe erhalten. „Sie genießen Bestandsschutz“, erklärte Mederer. Auch die konkrete Hilfe vor Ort etwa durch ambulante Pflegedienste ändert sich nicht. „Wir bauen auf bestehende Ressourcen, das Geld kommt nur von einem anderen Konto.“

Warum dann überhaupt diese Umstellung, werden sich viele fragen. Grund ist das Bundesteilhabegesetz, das seit Juli 2017 stufenweise in Kraft tritt. Dieser Beschluss zwang die Länder zu einer Neuregelung. Im Dezember 2017 hat der Landtag schließlich das Bayerische Teilhabegesetz I beschlossen. Dieses sieht unter anderem vor, dass die Zuständigkeit in der Pflege zum 1. März 2018 auf den jeweiligen Bezirk übergeht. Dank einer sogenannten Delegationsmöglichkeit liegt die Verantwortung aber bis zum 31. Dezember dieses Jahres weiterhin bei den Landkreisen und kreisfreien Städten – bezahlen muss dagegen schon jetzt der Bezirk.

Stadt und Landkreis Rosenheim stellen im Bezirk Oberbayern gemeinsam mit den Kreisen Dachau, Fürstenfeldbruck und München eine Ausnahme dar. Sie haben sich dazu bereit erklärt, bereits zum 1. September dieses Jahres ihre Zuständigkeit abzugeben.

Die Übergabe, das betonten sowohl Mederer, als auch Huber und Heindl, habe hervorragend funktioniert. „Wir haben großartig zusammengearbeitet und pragmatische Lösungen gefunden“, sagte Mederer. „Bei uns laufen die Akten, nicht die Menschen.“ Auch das erforderliche Personal – zumindest für den Start am 1. September – sei inzwischen vorhanden. 60 Personen, davon alleine 40 Sachbearbeiter, kümmerten sich fortan beim Bezirk um Pflegebelange. Auf der Suche nach Personal sei man allerdings weiterhin. „Wenn jemand einen guten Arbeitgeber in München sucht…“, sagte Mederer mit einem Augenzwinkern.

Die Umstrukturierung sahen indes alle Beteiligten positiv. Mederer etwa freute sich vor allem darüber, dass die Hilfe künftig gebündelt aus einer Hand kommt. „Damit werden Verschiebe-Bahnhöfe beseitigt.“ Fälle, in denen statt ambulanter stationäre Hilfe angeordnet wird, damit nicht der entsprechende Landkreis, sondern der Bezirk zuständig ist, würden damit der Vergangenheit angehören. Heindl empfindet die Neuregelung als einen „unter dem Strich kleinen Vorteil für die Stadt Rosenheim und andere Kommunen“. Und Huber äußerte dahingehend Zuversicht, dass die „sehr gute Betreuung durch den Landkreis“ künftig ebenso gut vom Bezirk bewerkstelligt werde.

Mederer geht die Bündelung beim Bezirk jedoch nicht weit genug. Der Bezirkstagspräsident sprach sich für die Schaffung sogenannter Pflegestützpunkte aus. Zwar leiste jeder einzelne Anbieter für sich genommen hervorragende Arbeit. „Es fehlt aber eine Vernetzung.“ Das Thema sei im Landkreistag bereits im Gespräch, sechs Landkreise hätten bereits Zustimmung signalisiert. „Ich gehe davon aus, dass im nächsten Jahr die ersten Stützpunkte geschaffen werden.“ Ein weiterer Schritt in Richtung Bündelung und Vernetzung in der Pflege.

Informationen zum Übergang der Leistungen finden Interessierte unter www.be
zirk-oberbayern.de/ambulan
te_pflege.

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