Rosenheim – Die Landkreisverwaltung weist darauf hin, dass seit dem 15. August aufgrund einer Gesetzesänderung mehr ausgediente Elektroaltgeräte als bisher als Elektroschrott separat entsorgt werden müssen, da sie unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) fallen. Diese Öffnung im Gesetz führt dazu, dass auch bisher nicht erfasste Produkte, beispielsweise Möbel oder Kleidungsstücke mit fest eingebauten elektrischen Bauteilen, als Elektroschrott entsorgt werden müssen.
Laut Landratsamt muss aber individuell entschieden werden, ob das Produkt als Ganzes oder nur der elektronische Teil als Elektroaltgerät gilt. Sind beispielsweise Leuchte oder Motor eines Möbels für die Funktion maßgeblich oder fest verbaut und lassen sich nicht ohne Zerstörung entnehmen, gilt das Gesamtprodukt als elektronisches Altgerät. Sind die elektronischen Bauteile dagegen leicht ausbaubar und nachrüstbar, fallen nur sie unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Ausnahmen betreffen unter anderem Wehrmaterial, Ausrüstungsgegenstände für den Einsatz im Weltraum und industrielle Großanlagen und sind für den Normalverbraucher nicht relevant.
Die Behörde weist darauf hin, dass ausgediente Elektroaltgeräte nicht einfach weggeworfen werden dürfen, da sie eine Fülle von umweltgefährdenden, oft auch klimaschädlichen Stoffen enthalten. Die Bürger sind verpflichtet, ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte separat vom Hausmüll fachgerecht bei geeigneten Abgabestellen zu entsorgen. Geräte, die nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen, sind an einem einfachen Symbol zu erkennen. Es zeigt eine durchgestrichene Mülltonne.
Altgeräte aus privaten Beständen können in haushaltsüblichen Mengen kostenlos an den kommunalen Wertstoffhöfen oder über die Verkaufsstellen abgegeben werden. Wichtig ist, dass Staubsaugerbeutel, Batterien, Akkus, Tonerkartuschen und Tintenpatronen vor der Abgabe wegen der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung aus den Geräten entfernt werden. Bei alten Leuchten müssen Leuchtmittel wie Energiesparlampen oder LED entfernt und gesondert entsorgt werden.
Grundsätzlich rät das Sachgebiet Kreislaufwirtschaft und Abfallberatung im Landratsamt dem Verbraucher, vor der Neuanschaffung eines Elektrogeräts zu prüfen, ob die Notwendigkeit für die Investition gegeben ist oder die Möglichkeit besteht, ein defektes Altgerät noch zu reparieren. Eine weitere umweltfreundliche Alternative wäre, wiederverwendbare Geräte einem Zweitbesitzer zur Verfügung zu stellen. So können nach Auskunft des Landratsamtes wertvolle Rohstoffe und die Umwelt geschont werden.re