GRosseinsatz ausgelöst

Aus Langeweile: Zwei 16-Jährige melden Feuer

von Redaktion

Polizei schnappt die Täter

Rosenheim – Mächtig Ärger mit der Justiz dürften zwei 16-jährige Rosenheimer bekommen, die in der Nacht zum Donnerstag kurz nach Mitternacht über Notruf den Brand eines Kinderheims in Fürstätt meldeten. Unverzüglich lief ein größerer Einsatz an, in den zahlreiche Kräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst eingebunden waren. Am Telefon hatte sich der Anrufer als Nachbar ausgegeben, der Feuerschein und Rauch, der aus dem Dachstuhl des Gebäudes aufsteigt, gesehen haben wollte.

Das größere Haus wurde unverzüglich evakuiert, nach einer gründlichen Absuche des Gebäudes konnten die Einsatzkräfte jedoch ziemlich schnell Entwarnung gegeben. Rasch war klar, dass sich der Anrufer einen schlechten Scherz erlaubt haben musste.

Unmittelbar nach dem ersten ging ein weiterer Anruf beim Polizeinotruf ein. Der diensthabende Polizeibeamte wurde sofort nach Entgegennahme des Notrufes von einer männlichen Stimme beleidigt. Anschließend legte der Anrufer auf. Unverzüglich eingeleitete Ermittlungen ergaben rasch, dass der Notruf aus einer Telefonzelle im Stadtgebiet kam. Im näheren Umfeld des angeblichen Brandortes in Fürstätt wurde daraufhin durch die Polizei nach möglichen Tätern gefahndet, da durchaus der Verdacht nahelag, dass es sich in beiden Fällen um den gleichen Anrufer handelt.

Schließlich fielen den Beamten zwei Jugendliche mit Fahrrädern auf. Bei einer Befragung durch die Beamten verstrickten sich die 16-Jährigen in Widersprüche und gestanden schlussendlich, die Anrufe aus Langeweile getätigt zu haben. Weiterhin stellten die Beamten fest, dass einer der Rosenheimer im Laufe des Abends ein Fahrrad in der Wüststraße entwendet hatte. Das Fahrrad wurde sichergestellt. Der Eigentümer konnte noch nicht ermittelt werden.

Gegen die Jugendlichen werden nun mehrere Strafverfahren eingeleitet, unter anderem wegen Missbrauchs von Notrufen, Beleidigung und Fahrraddiebstahls. Weiterhin wird geprüft, ob die Jugendlichen die nicht geringen Einsatzkosten übernehmen müssen.re

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