Das Jugendschöffengericht Rosenheim verurteilte einen 20-jährigen Rosenheimer wegen Landfriedensbruchs unter Einbeziehung einer offenen Reststrafenbewährung zu einer Einheitsjugendstrafe von vier Jahren. Außerdem wird der Mann in einer Entziehungsanstalt untergebracht.
von Christa Auer
Dieser Artikel (ID: 889448) ist am 05.10.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Wasserburger Zeitung (Seite 10), Mangfall-Bote (Seite 10), Chiemgau-Zeitung (Seite 10), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 10).