von Redaktion

Das Jugendschöffengericht Rosenheim verurteilte einen 20-jährigen Rosenheimer wegen Landfriedensbruchs unter Einbeziehung einer offenen Reststrafenbewährung zu einer Einheitsjugendstrafe von vier Jahren. Außerdem wird der Mann in einer Entziehungsanstalt untergebracht.

Keine Einsicht: Vier Jahre Haft

Rosenheim – Es war für die Justiz kein Unbekannter, der sich vor Gericht verantworten musste. Bereits dreimal war der Angeklagte im Vorfeld der Verhandlung mit dem Gesetz in Konflikt geraten und musste sich wegen Diebstahls, Körperverletzung und Betäubungsmitteldelikten verantworten. Zuletzt war er zu einer Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Kaum auf freien Fuß, geriet der 20-Jährige dann erneut ins Visier der Ermittler. Im Februar 2017 wurde er im Rosenheimer Stadtgebiet mit knapp 20 Gramm Marihuana angetroffen. Die erneute Festnahme hielt den jungen Mann dennoch nicht vor weiteren Straftaten ab.

Zur Wiesn-Zeit 2017 hielt er sich mit einer Gruppe von etwa 30 Personen in einer in unmittelbarer Nähe zu einem Bordell gelegenen Rosenheimer Bar auf und beobachtete einen Polizeieinsatz. Die Beamten wollten einen Mann festnehmen, der wegen der Bezahlung mit der Bordellbesitzerin in Streit geraten war und sich, mit einem Hammer bewaffnet, an ihr rächen wollte. Scheinbar hatte der Mann aber auch eine Rechnung mit einer türkischstämmigen Gruppe offen, der der 20-Jährige zuzurechnen ist. Die Männer bewegten sich laut Zeugenaussagen geschlossen und in bedrohlicher Weise auf die Polizei und das Einsatzfahrzeug zu. Dabei beschimpfte der Angeklagte und weitere Personen der Gruppe den festgenommenen Zechpreller, mit dem es nach polizeilichen Erkenntnissen, schon einen länger schwelenden Konflikt gab.

Aus Sicht der Einsatzkräfte war zu befürchten, dass die Gruppe den Mann aus dem polizeilichen Gewahrsam befreien wollte, um ihm eine Abreibung zu erteilen. Die Aufforderung der Polizeibeamten, sich fernzuhalten, ignorierten der Angeklagte und die restlichen Gruppenmitglieder – und das, obwohl die Polzisten Maschinenpistolen im Anschlag hatten. Stattdessen rückten die Männer geschlossen weiter vor. Dabei beleidigte der Angeklagte die Beamten und drohte ihnen: „Ich bring dich und deine Familie um“, sagte er in Richtung eines Polizisten. Zudem stieß er einen Beamten mehrfach mit beiden Händen vom Dienstfahrzeug weg. Erst als eine weitere Streife der Polizei eintraf, zogen sich der Angeklagte und die Gruppe in die Bar zurück.

Vor Gericht zeigte sich der Rosenheimer geständig und bedauerte sein Verhalten. Verteidiger Dr. Kai Wagler gab zu bedenken, dass das Geständnis seines Mandanten dessen positive Entwicklung zeige. Unter Alkohol- und Drogeneinfluss nach angeblich fünf Mass Bier und einem Gramm Kokain sei dessen Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt beeinträchtigt gewesen. Zudem sei die Stimmung aufgehetzt gewesen, und es habe eine Gruppendynamik eingesetzt. Er plädierte für eine Jugendstrafe von drei Jahren mit Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.

Zuvor hatte die Vertreterin der Anklage eine Einheitsjugendstrafe von vier Jahren im Maßregelvollzug gefordert. Ihr Antrag stützte sich auf das psychiatrische Gutachten, dass von Hangtaten ausging, einen möglichen Therapieerfolg aus psychiatrisch-forensischer Sicht für möglich hielt und aufgrund der aufgeheizten Wiesnstimmung und eines Rauschzustands eine Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit bei dem 20-Jährigen zur Tatzeit in Betracht zog.

Aus sozialpädagogischer Sicht der Jugendgerichtshilfe wurden ihm schädliche Neigungen attestiert. Die Unterbringung im Maßregelvollzug wurde als Chance für den Angeklagten erachtet, seine Sucht zu bekämpfen und den Hauptschulabschluss nachzuholen.

Das Jugendschöffengericht folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Anklagevertretung. Richterin Verena Köstner brachte in ihrer Urteilsbegründung die Hoffnung zum Ausdruck, dass die Unterbringung ein Wendepunkt sein könne und der Angeklagte seine Energie, die er bisher für Straftaten verwendet habe, in eine positive Zukunft stecke. Zugunsten des Angeklagten wurden sein Geständnis und der positive Bericht der Justizvollzugsanstalt Laufen gewertet, die den Angeklagten als freundlich, fleißig und diszipliniert beschrieben hat und ihm darüber hinaus eine selbstkritische Auseinandersetzung mit seiner Suchtproblematik bescheinigt hatte.

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