Folgenschwerer Faustschlag

Das Schöffengericht Rosenheim verurteilte einen 52-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Nur das Geständnis und ein kulanter Täter-Opferausgleich bewahrten den Familienvater vor einer Haftstrafe.

Von Christa Auer

Rosenheim – Das Motiv des Faustschlags, mit dem der 52-jährige Rosenheimer einen 42-jährigen Kolbermoorer auf dem Bruckmühler Volksfest niederstreckte und dabei lebensgefährlich verletzte, ließ sich auch vor dem Schöffengericht nicht klären. Weder der Geschädigte noch der Angeklagte konnten sich an

Samstag, 13. September 2025

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