Folgenschwerer Faustschlag
Das Schöffengericht Rosenheim verurteilte einen 52-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Nur das Geständnis und ein kulanter Täter-Opferausgleich bewahrten den Familienvater vor einer Haftstrafe.
Rosenheim – Das Motiv des Faustschlags, mit dem der 52-jährige Rosenheimer einen 42-jährigen Kolbermoorer auf dem Bruckmühler Volksfest niederstreckte und dabei lebensgefährlich verletzte, ließ sich auch vor dem Schöffengericht nicht klären. Weder der Geschädigte noch der Angeklagte konnten sich an