Bad Aibling – Die Stadt Bad Aibling muss nach Auffassung des Landratsamtes den Pachtvertrag für das Kurhaus ändern. Damit teilt die Behörde die Ansicht des AfD-Kreisverbandes Rosenheim, der sich wegen der noch bis Ende Juni 2021 geltenden Regelung mit einer Rechtsaufsichtsbeschwerde an die Kreisverwaltung gewandt hatte. Hintergrund war die Tatsache, dass es der Wirt des Kurhauses ablehnte, seine Räumlichkeiten für eine geplante Wahlveranstaltung der Partei am 30. September zur Verfügung zu stellen.
Deren Kreisvorsitzender Andreas Winhart bat daraufhin Bürgermeister Felix Schwaller, zugunsten der AfD zu intervenieren, was dieser jedoch mit Verweis auf die geltenden Verträge ablehnte. Wie berichtet, hat die Stadt als Eigentümer der Immobilie die Kurhaus-Gastronomie an eine Tochtergesellschaft, die AIB Kur, verpachtet. Diese wiederum hat an die Firma Forster GmbH unterverpachtet, die die Gastronomie betreibt und unter Verweis auf ihr Hausrecht der Rechtspartei keinen Zugang gewähren will.
Dagegen ging die AfD beim Verwaltungsgericht vor, das ihr mit Blick auf die aktuellen Verträge zwar nicht den Weg für den Zugang zum Saal für die geplante Veranstaltung ebnete, aber erhebliche Zweifel an der rechtlichen Haltbarkeit der Vertragsgestaltung äußerte.
Das Landratsamt stellt in seinem Bescheid jetzt fest, das Haus sei kultureller und gesellschaftlicher Mittelpunkt der Stadt. Dies sei zwar im Vertrag zwischen AIB Kur und der Forster GmbH aufgeführt. Auch werde darauf hingewiesen, dass das Kurhaus entsprechend dieser Vorgabe zu führen und dieser Umstand bei der Auswahl der Veranstaltungen zu berücksichtigen sei. Da die AIB Kur jedoch keine Einflussmöglichkeit auf die Vergabe der Räumlichkeiten an Dritte habe, sei nicht gewährleistet, dass die Stadt ihre Aufgabe erfüllen könne, diese Mittelpunkt-Funktion zu gewährleisten. Außerdem genüge der Pachtvertrag auch nicht den Vorgaben über die Zulässigkeit gemeindlicher Unternehmen in Privatrechtsform, sagt das Landratsamt. Schlussfolgerung der Behörde: Die Stadt muss eine Änderung beziehungsweise Aufhebung des Pachtvertrages herbeiführen und in einer künftigen Vereinbarung entsprechende Einwirkungs- und Kontrollmöglichkeiten sicherstellen.
Die Aufsichtsbehörde stellt aber klar, dass dies erst nach Ablauf des gültigen Pachtvertrages mit dem Gastronomie-Betreiber geschehen kann. Gründe für eine außerordentliche Kündigung lägen nicht vor. AfD-Kreisvorsitzender Andreas Winhart hat bereits angekündigt, seine Partei werde weiter auf die Stadt einwirken, „den rechtlichen Missstand schnellstmöglich zu beheben“. Bürgermeister Felix Schwaller wundert sich zwar ein wenig über die Auffassung des Landratsamtes, sieht in einer Änderung des Pachtvertrages letztlich aber kein Problem. „Das machen wir.“
Wo die AfD-Veranstaltung am 30. September in Bad Aibling stattfindet, ist nach Auskunft von Winhart noch offen. Wenn die Fraktionsvorsitzende der Partei im Bundestag, Dr. Alice Weidel, wie geplant in die Kurstadt kommt, will die Rechtspartei ihre Kundgebung im Kurpark abhalten. Dazu habe es bereits ein Vorgespräch mit der Stadt und der Polizei gegeben, berichtete Winhart am Sonntag im Gespräch mit den OVB-Heimatzeitungen. Bei dem Treffen sei auch bekannt geworden, dass linke Gruppierungen eine Gegenveranstaltung planten. Der Bürgermeister hat der AfD den Gmoahof in Willing als Lokalität für eine Wahlveranstaltung angeboten. Möglicherweise nimmt die Partei dieses Angebot an, wenn Weidels enger Terminkalender einen Auftritt in Bad Aibling nicht zulässt und der AfD-Kreisverband mit einem weniger hochkarätigen Repräsentanten der Partei vorliebnehmen muss.