Trachtenbesteck, Brotzeitmesser oder Hirschfänger wird es genannt: das traditionelle Trachtenmesser mit Hirschhorngriff, für das jede Trachten-Lederhose eine kleine Tasche aufweist. Laut Waffengesetz ist das Führen eines feststehenden Messers mit bis zu zwölf Zentimeter Klingenlänge in Zusammenhang mit der Brauchtumspflege erlaubt; allerdings gilt das Mitführen bei öffentlichen Veranstaltungen wie dem Herbstfest als Verstoß gegen die Sicherheit. Grundsätzlich ist das Führen von feststehenden Messern mit einer Klingenlänge von über sechs Zentimetern gemäß einer EU-Verordnung von 2010 verboten. Als Zierde gibt es Trachtenmesser ohne Klinge, damit der Hirschhorngriff aus der Tasche sichtbar bleibt. Der Wiesnigel führte jetzt eine Alternative mit Klinge aus Plastik vor – zu der es übrigens auch eine passende Gabel gibt – die aber optisch im Trachtlersinne noch zu verbessern wäre. Foto Heuser