Tochter von Demenzkranker vor dem Amtsgericht

Hausfriedensbruch im Pflegeheim?

von Redaktion

Weil sie ihre Mutter im Pflegeheim besucht hat, steht Christine K. aus München morgen vor dem Amtsgericht Rosenheim. Sie verstieß damit unter anderem gegen ein gegen sie verhängtes Hausverbot und handelte sich deswegen eine Geldauflage ein. Dagegen legte sie Einspruch ein.

Rimsting/München – K. hat einen langen Leidensweg hinter sich. Nach einem Streit mit ihrem Bruder – Gegenstand war die Pflege der demenzkranken Mutter – hatte die heute 55-Jährige im Jahr 2013 das sogenannte Aufenthalts- und Bestimmungsrecht verloren. Heißt: Ein Rechtsanwalt entscheidet nun für die Mutter und bestimmt unter anderem, wo die 82-Jährige untergebracht wird. Inzwischen lebt die Seniorin im Rimstinger Finkenhof.

Das Problem: K. hat im Finkenhof Hausverbot. Warum, darüber lässt sich nur spekulieren. Die Münchnerin wollte sich auf Nachfrage der OVB-Heimatzeitungen nicht äußern. Auch die Heimleitung hält sich bedeckt und verweist stattdessen auf die Geschäftsführung. Die war gestern nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Laut Online-Recherchen der OVB-Heimatzeitungen führt K. diesen Umstand darauf zurück, dass sie immer wieder Pflegemängel aufgedeckt habe. Dafür dürfte die 55-Jährige, die selbst als Pflegefachkraft arbeitet, in der Branche inzwischen bekannt sein. Schon gegenüber Einrichtungen, in denen ihre Mutter zuvor untergebracht war, hatte K. immer angeprangert, sie habe ihre Mutter ungepflegt vorgefunden. Etwa mit dreckigen Windeln, ungeputzten Zähnen und nicht geschnittenen Nägeln.

Diese Beschwerden zogen immer wieder Hausverbote nach sich. Rechtlichen Schritten von K. gegen die Verbote folgte jeweils die Kündigung des Vertrages für die Unterbringung der Mutter, deren Betreuer sie daraufhin in andere Einrichtungen verlegen ließ. Irgendwann sogar, so teilte K.’s Rechtsanwältin Elisabeth Aleiter auf ihrer Homepage mit, ohne der Tochter den Aufenthaltsort ihrer Mutter mitzuteilen. Mitte des vergangenen Jahres machte sich K. medienwirksam auf die Suche, gastierte in Fernseh-Talkshows, die Presse berichtete. In Rimsting, dem inzwischen vierten Pflegeheim, in dem ihre Mutter wohnt, wurde sie schließlich fündig.

Wie Online-Recherchen der OVB-Heimatzeitungen ergaben, soll sich die 55-Jährige dort mehrfach – laut Strafbefehl des Amtsgerichts Rosenheim in 14 Fällen zwischen dem 25. November 2017 und dem 17. Februar 2018 – über das verhängte Hausverbot hinweggesetzt haben. In einem Fall musste sogar die Polizei anrücken. Obendrein setzte sie am 16. Januar einen Notruf ab, mit der Begründung, ihre Mutter sei im Pflegeheim geschlagen worden. Ein Vorwurf, der sich laut Staatsanwaltschaft nach polizeilicher Überprüfung als unwahr herausstellte.

Wegen Hausfriedensbruchs und des Missbrauchs von Notrufen erließ das Amtsgericht am 26. Juni dieses Jahres schließlich einen Strafbefehl über 5200 Euro gegen die Frau. Über den Einspruch, den K. dagegen einlegte, wird nun morgen verhandelt.

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