Bad Aibling – Wieder einmal stehen die Stadt Bad Aibling und ihr Kurhaus im Mittelpunkt einer öffentlichen Diskussion. Doch im Vergleich zu den juristischen Streitigkeiten früherer Jahre reagieren Kommune und Aib-Kur auf die von der AfD entfachte Debatte um die Vertragsgestaltung mit dem Kurhauspächter eher gelassen.
Wie berichtet, hatte sich die AfD darüber beschwert, dass der Wirt des Kurhauses es ablehnt, die Räumlichkeiten für eine ihrer Wahlveranstaltungen zur Verfügung zu stellen (wir berichteten). Gemäß dem aktuell geltenden Vertrag hat er dazu laut Bürgermeister Felix Schwaller auch das Recht. Weder die Stadt Bad Aibling als Eigentümerin des Kurhauses noch die Aib-Kur, die die Gastronomie an die Firma Forster GmbH unterverpachtet hat, haben einen Einfluss darauf, wer das Kurhaus nutzen darf und wer nicht.
Das wird sich nach aktuellem Stand der Dinge offenbar so schnell nicht ändern. Zwar hat das Landratsamt Rosenheim die Stadt aufgefordert, den Vertrag mit dem Pächter zu ändern, um künftig auch Einwirkungs- und Kontrollmöglichkeiten seitens der Kommune zu gewährleisten (wir berichteten). Allerdings wurde dieser Vertrag erst vor wenigen Monaten bis zum 30. Juni 2021 verlängert. „Bis dahin läuft alles so wie gehabt. Punkt und fertig“, erklärte dazu gestern Kurdirektor Thomas Jahn. Er spricht von einem „juristisch hochkomplexen“ Thema. „Da ist es klug, jetzt erst einmal die Auffassung des Landratsamtes in aller Ruhe zu würdigen und unsererseits prüfen zu lassen. Falls 2021 tatsächlich Änderungsbedarf besteht, wird man sehen, was zu tun ist.“
Akuten Handlungsbedarf sieht auch der Aiblinger Bürgermeister nicht. Seit 1995 habe die Stadt das Kurhaus stets verpachtet – immer in der gleichen Konstellation. Man wollte dem Pächter durch die Vertragsgestaltung Freiheiten lassen, damit er das Restaurant aus betriebswirtschaftlichen Gründen so selbstständig wie möglich führen kann. Sollte eine Anpassung der Vertragsinhalte erforderlich sein, werde man zu gegebener Zeit tätig. el