Gegenstände auf der Autobahn: Drei Unfälle

von Redaktion

Polizei nimmt zwei Polen fest

Bergen – Weil sie unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen bei Bergen Gegenstände mitten auf der Autobahn deponiert hatten und deswegen drei Verkehrsunfälle passierten, nahm die Polizei in der Nacht zum Sonntag zwei polnische Kraftfahrer im Alter von 30 und 27 Jahren unter Tatverdacht fest.

Die beiden Männer verbrachten ihre Wochenend-Ruhezeit in einer Gruppe polnischer Kraftfahrer auf der Rastanlage Hochfelln-Nord ein. Neben reichlich Alkohol wurde offensichtlich auch Marihuana konsumiert. Kurz nach Mitternacht machten sie sich in Richtung Bergen auf den Weg, kamen aber nur bis zur Rastanlage Hochfelln-Süd. Dort entwendeten sie gegen 1.45 Uhr ein älteres Mountainbike und stellten es auf die linke Fahrbahn in Richtung Salzburg. Dann querten sie zu Fuß die Autobahn. An der nördlichen Rastanlage rissen sie eine gefüllte Mülltonne aus der Befestigung und warfen sie auf die Fahrbahn Richtung München. Zudem wurde noch eine größere Sicherungspylone auf die gleiche Fahrbahn geworfen.

Ein Pkw-Lenker überfuhr das Fahrrad. An seinem Auto entstand Sachschaden in Höhe von 5000 Euro. Ebenso erging es zwei Autofahrern, die mit den auf der Fahrbahn in Richtung München liegenden Gegenständen kollidierten. Hier entstanden an den Fahrzeugen 4500 Euro sowie 3500 Euro. Glücklicherweise wurde niemand verletzt.

Zwei aufmerksame Nutzer der Rastanlage hatten die beiden Männer beobachtet, wie sie die Tonne zur Autobahn schoben und die Polizei verständigten, nachdem sie das Quietschen von Reifen und ein Anstoßgeräusch vernahmen. Die beiden Tatverdächtigen flüchteten zu ihren Fahrzeugen. Aufgrund einer guten Personenbeschreibung konnte der 30-Jährige kurze Zeit später von einer Streife der Grenzpolizeiinspektion Piding in seinem Fahrzeug festgenommen werden. Ein Alkotest ergab einen Wert von fast zwei Promille.

Vom zweiten Mann fehlte zunächst jede Spur. Erst im Laufe des Vormittages konnte der 27-Jährige noch an der Rastanlage vorläufig festgenommen werden. Beide Personen werden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Traunstein am Montag dem Haftrichter vorgeführt. Ihnen wird zur Last gelegt, in der Absicht, einen Unglücksfall herbeizuführen, die verkehrsgefährdenden Handlungen durchgeführt zu haben. Dies wird im Strafgesetzbuch als Verbrechen eingestuft.re

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