Viereinhalb Jahre Haft für Drogenkurier

von Redaktion

Landgericht Traunstein verurteilt 39-jährigen Slowenen

Traunstein/Prien – In Prien fand eine Drogenfahrt von Slowenien in die Bundesrepublik am Nikolaustag 2017 ihr Ende. Kurz nach der Übergabe von mehr als 4,4 Kilogramm Marihuana und von fast 150 Gramm Kokain an einen Mittelsmann unter den Augen der Polizei wurde der Rauschgiftkurier, ein 39-jähriger Slowene, gefasst. Die Sechste Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Dr. Jürgen Zenkel verhängte gestern eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren gegen ihn – wegen illegaler Einfuhr und wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

Der in seiner Heimat massiv vorbestrafte 39-Jährige hatte die Lieferung mit einem Mittäter vorab vereinbart. Mit einem Pkw VW Touran schaffte der Angeklagte die Drogen über einen nicht bekannt gewordenen Grenzübergang auf deutsches Gebiet. An einer Lagerhalle in Prien wechselte die brisante Fracht den Besitzer. Der Slowene kassierte den Kaufpreis von 12 000 Euro zwar noch, wurde das Geld aber schnell wieder los. Die Handschellen klickten. Die Polizei stieß in dem Pkw auf ein hochprofessionelles Schmuggelversteck. An den Geldscheinen konnten sowohl die DNA des Drogenkuriers, als auch Genspuren von Mittätern nachgewiesen werden. Von den vereinbarten 50 Gramm „Koks“ für seinen Eigenkonsum sah der 39-Jährige nichts mehr.

Bei Polizei und Ermittlungsrichter schwieg der Untersuchungshäftling. Gestern baten seine Verteidiger – Stefan Wagner aus Würzburg und Walter Holderle aus Rosenheim – um ein Verständigungsgespräch mit den übrigen Prozessbeteiligten über die Höhe der Strafe im Fall eines Geständnisses. Das Gericht legte sich letztlich auf eine Strafspanne zwischen vier und fünf Jahren fest.

Der psychiatrische Sachverständige Dr. Stefan Gerl, Chefarzt der forensischen Psychiatrie am Bezirksklinikum in Gabersee, attestierte aufgrund der Haaruntersuchungen erheblichen Kokainmissbrauch beim Angeklagten. Dieser sei psychisch abhängig. Andererseits habe er ein Auto steuern können, planerische und logistische Qualitäten an den Tag gelegt. Der Gutachter erachtete die Voraussetzungen für eine Unterbringung zum Entzug für nicht erfüllt.

Staatsanwältin Carolin Schwegler würdigte im Plädoyer auf fünf Jahre Haft das Geständnis des 39-Jährigen. Der Tatnachweis hätte aber auch so geführt werden können. Gegen den Angeklagten sprächen sein professionelles Vorgehen und sein kriminelles Vorleben. Er habe bereits sechs Jahre hinter Gittern gesessen.

Verteidiger Stefan Wagner forderte eine Strafe am unteren Rand des vereinbarten Strafrahmens. Er verwies unter anderem auf die lange Dauer der Untersuchungshaft, die Isolierung des Mandanten von der Familie und Verständigungsprobleme hin. Außerdem sei die Unterbringung zum Drogenentzug anzuordnen. Im „letzten Wort“ beteuerte der Slowene: „Ich bereue meine Tat.“

„Es war ein last-minute-Geständnis. Das mindert aber den Wert nicht“, stellte Vorsitzender Richter Dr. Jürgen Zenkel in der Urteilsbegründung fest. Bei der Straffindung habe die Kammer das Geständnis berücksichtigt. Das Rauschgift habe den Markt nicht erreicht. Gewertet habe das Gericht auf der anderen Seite die Vorstrafen des Angeklagten. Eine Unterbringung zum Entzug lehnte Zenkel ab. Der 39-Jährige habe jahrelange Erfahrung mit Kokain. Jetzt in Therapie gehen zu wollen, sei wohl eher eine „Haftvermeidungsstrategie“.

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