Ermittlungen wegen Sachbeschädigung

Historische Wahlplakate rufen Polizei auf den Plan

von Redaktion

FDP-Landtagskandidat Michael Linnerer: „Vielleicht will uns jemand in eine rechte Ecke rücken“

Rosenheim – Im Landkreis Rosenheim wurden zuletzt an einigen Anschlagtafeln für Wahlwerbung historische Wahlplakate mit Motiven aus der Nachkriegszeit angebracht. Auf diesen fordern unter anderem Union und SPD die Wiederherstellung der deutschen Grenzen von 1937. Die Polizei ermittelt. Wenn bei Michael Linnerer derzeit das Telefon klingelt, weiß der FDP-Landtagskandidat schon, was kommt. „Ist das Wahlplakat, auf dem Ihre Partei das Ende der Entnazifizierung fordert, echt?“, fragt dann ein Gemeindevertreter aus dem Landkreis Rosenheim. „Natürlich ist es das nicht“, erklärt der 38-Jährige aus Rott im Gespräch mit unserer Zeitung. „Das wissen auch die Kommunen. Aber sie müssen nachfragen, bevor sie Wahlwerbung entfernen.“

Ähnlich wie Linnerer dürfte es auch den Vertretern von SPD und Union gehen. Auch für ihre Parteien tauchen seit etwa einer Woche nachgedruckte Wahlplakate aus dem Bundestags-Wahlkampf des Jahres 1949 auf, auf denen sie die Wiederherstellung der deutschen Grenzen von 1937 fordern.

Plakate mit solchen Motiven wurden in Bad Aibling, Rosenheim, Bad Feilnbach und Kiefersfelden gesichtet. Oft kleben sie inmitten echter Wahlwerbung, teils aber auch an Bäumen und in der Nähe von Hauptstraßen. Teilweise wurden echte Plakate abgerissen oder überklebt, um Platz für die falschen zu schaffen.

Das Motiv der Verursacher ist unklar. „Vielleicht will uns jemand in eine rechte Ecke rücken“, sagt Linnerer. Damit will er aber nichts zu tun haben. „Ideen von gestern haben in der Politik von heute nichts verloren.“

Zur Polizei gehen wollte Linnerer zunächst nicht – obwohl seine Wahlhelfer die Verursacher beobachteten. „Wenn wir alle Probleme mit Wahlwerbung zur Anzeige bringen, machen wir nichts anderes mehr“, so der FDP-Kandidat. Dennoch wird jetzt ermittelt. „Wer Wahlwerbung beschädigt, begeht Sachbeschädigung“, sagt Manuel Sohn von der Polizei Bad Aibling. Dies kann mit bis zu zwei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet werden.cm

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