Rosenheim/Landkreis – 20 Jahre lang hat ein 46-jähriger Pädagoge aus der Region Kinder unterrichtet. Vorstrafen hatte er nicht – bis ihn eine frühere Schülerin wegen sexueller Belästigung belastete. Das Mädchen, selber ein psychologischer Problemfall, wendete sich mit ihrer Beschuldigung an eine Rechtsanwältin, die den Fall zur Anzeige brachte.
Zwar stellten sich die Beschuldigungen als haltlos heraus, aber im Zuge der Untersuchungen ordnete die Staatsanwaltschaft eine richterliche Hausdurchsuchung an, wobei auch PC, Tablet und Smartphone des Angeklagten beschlagnahmt und untersucht wurden. Auf einer ZIP-Datei, die der Angeklagte 2010 aus dem Internet heruntergeladen hatte, befanden sich mehr als 20000 Bilddateien – darunter eine Vielzahl von kinderpornografischen Abbildungen.
Nach einem Strafbefehl über 100 Tagessätze ermittelte die Polizei weiter und fand nochmals so viele Bilddateien. So zog die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl zurück und verschärfte ihn auf sechs Monate Haft mit Bewährung. Dagegen legte der Beschuldigte Einspruch ein und so kam das Verfahren vors Amtsgericht.
„Bilder weder gesucht noch angesehen“
Verteidiger Dr. Marc Herzog erklärte, der Angeklagte sei der Meinung gewesen, Modell-Posing-Bilder herunter geladen zu haben. Die Abbildungen habe er weder gesucht noch jemals angesehen. Der 46-Jährige sei ein Mensch, der über Jahrzehnte ohne Beanstandungen mit Kindern gearbeitet habe und derlei pornografischen Schmutz verabscheue.
Der Verteidiger erklärte, niemand sei davor gefeit, sofern man derlei „Bilder-Container“ herunterlade, dass sich – immerhin handelte es sich um etwa 20000 Bilder in verschiedenen Ordnern und Unterordnern – ungewolltes und unerwünschtes Bildmaterial befinde.
Der ermittelnde Kripo-Sachbearbeiter berichtete, bei der Vernehmung sei der Angeklagte, als er mit den kinderpornografischen Bildern konfrontiert wurde, glaubwürdig überrascht und entsetzt gewesen. Auch anhand der Suchbegriffe, womit der Angeklagte im Internet gesucht hatte, seien keine gezielten Kinder-Porno- Begriffe gewesen.
Der IT-Gutachter, der herausfinden sollte, ob der Angeklagte bewusst Kinderpornografie heruntergeladen und weiter verbreitet hat, konnte dies nicht bestätigen. Es ließ sich nach seiner Darlegung auch nicht belegen, welche Bilder der Angeklagte tatsächlich geöffnet und betrachtet hatte.
Strafbefehl führte
zur Entlassung
Er wollte auch nicht ausschließen, dass derlei verbotene Bilder unfreiwillig heruntergeladen worden sind. Zweifelsfrei allerdings sei, dass der umfangreiche Bildercontainer bewusst heruntergeladen und die komprimierte Datei bewusst „entpackt“ worden sei.
Mit Bekanntwerden des Strafbefehls war der Pädagoge mit sofortiger Wirkung aus seiner Anstellung entlassen worden und versucht nun – weil er keinesfalls pädophil sei – wieder eine Anstellung zu finden.
Die Staatsanwältin erklärte in ihrem Schlussvortrag, für sie sei der angeklagte Sachverhalt bestätigt. Er habe von den kinderpornografischen Inhalten Kenntnis gehabt und habe beim Download zumindest mit derlei Inhalten rechnen müssen. Weil der Angeklagte sich uneinsichtig zeige, sei eine Strafe von sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, zu verhängen. Darüber hinaus müsse sich der Angeklagte zumindest einer Therapiesitzung unterziehen, bei der ein Fachmann gegebenenfalls die Notwendigkeit einer Sexualtherapie feststellen könne.
Verteidiger Dr. Herzog betonte, dass sein Mandant nicht zwingend wissen konnte, was er sich da auf seinen Rechner geladen hatte. Er erinnerte an die Aussage des Kriminalbeamten. Ebensowenig sei beweisbar, dass er sich diese Bilder überhaupt angesehen hat. Deshalb beantragte er einen Freispruch.
Richterin spricht von bedingtem Vorsatz
Das Gericht verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten. Laut Amtsrichterin Dr. Doliwa war der Angeklagte unwiderlegbar im Besitz von kinderpornografischem Bildmaterial.
Es habe sich zumindest um bedingten Vorsatz gehandelt. Als Bewährungsauflage hat er 1500 Euro an den Kinderschutzbund zu zahlen und muss sich einem Therapiegespräch unterziehen, um tatsächlich pädophile Neigungen auszuschließen.