Wahlplakate: AfD macht Wirbel

von Redaktion

Die AfD fühlt sich durch die Wahlplakatierungsverordnung der Stadt Rosenheim benachteiligt. Die Verordnung gesteht ihr weniger Werbefläche als anderen Parteien zu. Die Stadt weist den Vorwurf von sich.

Rosenheim – Andreas Winhart, Kreisvorsitzender der Rechtspartei und Landtagskandidat, ist stinksauer. „Das Kräfteverhältnis, das hier aufgezeigt wird, ist unverhältnismäßig.“ Mit der Satzung der Stadt Rosenheim, die die Zuordnung des Platzes für die Parteien auf den Anschlagtafeln für Wahlwerbung regelt, ist die AfD nicht einverstanden. Herbert Hoch, Rechtsdezernent der Stadt, erläutert den Hintergrund der Satzung. „Die sogenannte Städtische Plakatierungsverordnung sieht vor, dass das Ergebnis der letzten Landtagswahl über die Zuweisung der einzelnen Felder pro Anschlagtafel bestimmt. Hier war die AfD im Jahr 2013 noch nicht vertreten“. Aus diesem Grund stehe der Partei sowie weiteren 13 Parteien nur jeweils ein Plakatplatz zu. CSU, SPD, Grüne und Freie Wähler nähmen dagegen insgesamt elf von 25 Plätzen in Anspruch, da sie bei den vergangenen Landtagswahlen höhere Prozentzahlen als die übrigen Parteien erzielen konnten. „Grundlage für unsere Entscheidung ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1974 zur abgestuften Chancengleichheit nach dem Parteiengesetz“, so Hoch weiter.

Die AfD ist sich jedoch sicher, dass ihr durch ihre Position als drittstärkste Partei im Bundestag mehr Plakatplätze zustehen, als die Stadt gewährt. „Grundsätzlich sollte jede Partei die gleichen Chancen haben“, fordert Winhart. „CSU, SPD, Grüne und Freie Wähler reißen sich knapp die Hälfte aller Plätze unter den Nagel“, beklagt er. Da die Stadt Rosenheim außerdem keine Hohlkammerplakate an Straßenlaternen oder ähnlichen Örtlichkeiten zulasse, gestalte sich die Wahlwerbung für kleinere Parteien besonders schwierig.

Im Landkreis gibt es in vielen Orten keine solche Plakatierungsverordnung. Die Stadt Bad Aibling beispielsweise vergibt keine Platzzuweisungen. „Die Parteien machen das untereinander aus“, so Jürgen Stadler, Geschäftsleitender Beamter der Stadt. „Hohlkammerplakate sind erlaubt, solange sie den Straßenverkehr nicht beeinträchtigen. Damit hatten wir bisher weder größere Schwierigkeiten, noch gab es Beschwerden“, so Stadler weiter.

Die Stadt Wasserburg handhabt das ähnlich. „Jede Partei, die eine Anfrage bezüglich der Standorte für Stellwände gestellt hat, hat von uns Auskunft darüber bekommen. Reservierungen vergeben wir aber keine“, berichtet Claudia Schaber, Wahlleiterin der Stadt.

Ebenfalls keine Satzung gibt es in Prien. „Die Marktgemeinde stellt für die Wahlbewerbung zwar keine Anschlagtafeln zur Verfügung, die Parteien können ihre Plakate jedoch an Gartenzäunen oder Dreiecksständern anbringen“, erklärt Martin Plenk, Leiter des Ordnungsamtes.

Auch die Gemeinde Flintsbach schreibt den Parteien keine Verordnung vor. „Plakatwände werden von der Gemeinde aufgestellt, und auch Hohlkammerplakate werden geduldet“, so Manuela Hell, örtliche Wahlfachbeauftragte.

Was die Wahlplakatierung in Rosenheim betrifft, steht die AfD laut Winhart schon länger in Kontakt mit der Stadt. Jetzt wolle sich seine Partei auf den Endspurt im Wahlkampf konzentrieren, dann aber die gefühlte Ungleichbehandlung wieder zum Thema machen. „Nach den Wahlen werden wir dieses Anliegen mit Sicherheit weiterverfolge““, sagt der Kreisvorsitzende.

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