Haft nach Autorennen

von Redaktion

Drei Rosenheimer lieferten sich in der Nacht zum 11. März ein illegales Autorennen. Das Jugendgericht verurteilte einen 20-Jährigen jetzt zu drei Wochen Dauerarrest, einen 22-Jährigen zu sieben Monaten Haft und einen 38-Jährigen zu einer Geldstrafe von 3150 Euro.

Arrest, Haft und Geldstrafe: Nach einem illegalen Autorennen hat das Jugendgericht drei Rosenheimer verurteilt. Foto dpa

Rosenheim – Das Gericht zweifelte nicht, dass sich die drei Männer, die sich angeblich nur vom Sehen her kannten, ein illegales Rennen geliefert hatten. Um diesen Tatbestand zu erfüllen, brauche es keine ausdrücklichen Absprachen unter den Teilnehmern, stellte Richter Hans-Peter Kuchenbaur klar. Zugunsten der Angeklagten sei jedoch davon auszugehen, dass es sich um eine spontane Aktion gehandelt habe und glücklicherweise keiner zu Schaden gekommen sei.

Bei dem 20-jährigen Angeklagten, der bisher zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen und ein Vorfahrtsvergehen auf dem Kerbholz hat, wollte der Jugendrichter Reifeverzögerungen und eine jugendtypische Tat nicht ausschließen. Im Fall des 22-Jährigen lief es auf eine Haftstrafe hinaus, „weil eine zweite Bewährung in offener Bewährung nicht vertretbar ist“. Insgesamt blieb der Urteilsspruch unter der Forderung von Staatsanwalt Jan Salomon, der für den 20-Jährigen nach Erwachsenenstrafrecht eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 75 Euro und für den 38-Jährigen die gleiche Anzahl an Tagessätzen zu je 40 Euro beantragt hatte. Für den 22-Jährigen hatte der Anklagevertreter aufgrund seiner Vorahndungen eine Haftstrafe von einem Jahr gefordert.

Freiwilliger

Verzicht auf Auto

Verteidigerin Gabriele Sachse plädierte beim 20-Jährigen für eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht und eine Führerscheinsperre von sechs Monaten. Die Höhe des Strafmaßes stellte sie ins Ermessen des Gerichts. Verteidiger Dr. Marc Herzog erklärte, sein 22-Jähriger Mandant habe bisher nur eine Geschwindigkeitsübertretung aufzuweisen und sich spontan hinreißen lassen. Er werde freiwillig auf das Auto verzichten und an seiner Grundproblematik arbeiten. Eine Sperrfrist von 15 Monaten für den Entzug des Führerscheins sei ausreichend.

Rechtsanwalt Wolfgang Sparrer sah die Tatvorwürfe gegen seinen Mandanten nicht als erwiesen an und forderte einen Freispruch. Er räumte aber ein, dass der 38-Jährige, der innerhalb weniger Monate auf seiner „Hausstrecke“ sechsmal mit zu hoher Geschwindigkeit geblitzt wurde, eine Neigung zum Schnellfahren habe. Während der 20-Jährige – wegen ihm wurde vor dem Jugendrichter verhandelt – seine Tat gestand, zögerten die Mitangeklagten mit einem Geständnis. Der 22-Jährige war bereits sechsmal strafrechtlich in Erscheinung getreten und stand zur Tatzeit unter offener Bewährung. Er räumte schließlich den Sachverhalt ein und erklärte sich mit der ersatzlosen Einziehung seines Fahrzeugs einverstanden. Beim Anblick des Audis seiner Ex-Freundin an einer Kreuzung – den Fahrer habe er nicht erkannt – seien ihm die Sicherungen durchgebrannt, gab er an. Grund sei die vorangegangene Trennung gewesen.

Der 38-Jährige versuchte das Gericht zu überzeugen, dass er nur zu schnell unterwegs gewesen sei. Dann räumte er ein, dass er dem Audi schon zeigen wollte, dass sein Hyundai mithalten könne. Den Seat habe er erst gesehen, „als der an der Stelle, wo die Straße einspurig wird, mit hoher Geschwindigkeit überholt hat. Ich habe dann nachgezogen, weil ich blöd war“. Übereinstimmend beteuerten alle drei, dass es keine mündlichen Absprachen über ein Rennen gegeben habe und sie auch nicht Teil der Rosenheimer Autoposer-Szene seien. Das Gericht verhängte schlussendlich auch eine Führerscheinsperre von insgesamt 18 beziehungsweise 15 Monaten.

Der Tatvorwurf, basierend auf den Aussagen der beiden Polizeibeamten, wurde letztlich von den Beschuldigten eingeräumt. Demnach fuhren der 20-Jährige (im Audi seiner Freundin und Ex-Freundin des 22-Jährigen) und der 38-Jährige mit einem Hyundai gegen 2.50 Uhr rasant auf der Äußeren Münchener Straße in Rosenheim stadtauswärts. Eine Zivilstreife heftete sich an ihre Fersen. An der Kreuzung am Gries kam der 22-Jährige mit seinem Seat Leon dazu. Während der Rotphase ordneten sich die Fahrer auf den drei Fahrspuren nebeneinander ein. Bei Grün beschleunigten sie ihre Fahrzeuge und fuhren, trotz Linksabbiegerspur, geradeaus mit hoher Geschwindigkeit bis zur roten Ampel an der Georg-Aicher-Straße, wo sie ihre Autos wiederum stark abbremsen mussten.

Bei Überholmanöver den Atem angehalten

Bei Tempo 120, welches der Tacho im Dienstwagen der Polizisten anzeigte, hätte sich der Abstand zu den vorausfahrenden Angeklagten deutlich vergrößert, sagten die Beamten bei der Zeugenbefragung. Auf Höhe der Engstelle bei der Firma Krones habe der 20-Jährige den 22-Jährigen auf der Gegenfahrbahn überholt und sei wie der 38-Jährige mit Vollgas in Richtung Schwaiger Kreisel gefahren. Derweil bog der 22-Jährige nach einer Vollbremsung links ab. Beim Überholmanöver habe man kurzzeitig den Atem angehalten, so die Beamten.

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