Wasserburg/Traunstein – Kein einziges Wort sagte ein 28-jähriger Asylbewerber aus Niger vor dem Amtsgericht Traunstein, wo er sich wegen zwei Attacken – eine in der JVA Traunstein, eine zweite im Inn-Salzach-Klinikum in Wasserburg – verantworten musste. Das Gericht mit Richter Maximilian Lermer verhängte wegen zahlreicher Delikte eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten. Die Strafe sei nur deshalb relativ niedrig ausgefallen, weil eine Bewährungsstrafe des Amtsgerichts Rosenheim wohl widerrufen werde. Damit werde der Angeklagte zwei Jahre und zwei Monate „Asyl“ in einem deutschen Gefängnis bekommen und danach abgeschoben.
Der 28-Jährige sollte am 23. November 2017 aus der Untersuchungshaft in der JVA Traunstein entlassen werden. Ein Beamter informierte den Mann am Nachmittag über den aufgehobenen Haftbefehl. Da rastete der Angeklagte aus, schnappte sich einen Holzbesen und schlug damit zu. Der Beamte konnte sich durch einen Sprung in Sicherheit bringen und holte per Funk Hilfe. Drei Kollegen in Schutzkleidung sollten den Angeklagten aus der Zelle bringen. Der weigerte sich, den Besen herzugeben, holte stattdessen aus und hieb ihn einem der Beamten auf den Schutzhelm. Der Holzstiel brach. Mit der zersplitterten Waffe zielte der Angeklagte gegen die Brust eines anderen Mannes. Dessen Schutzschild verhinderte Schlimmeres. Nur zu dritt brachte das Personal den Rasenden zu Boden.
Auf den Vorfall hin landete der Mann aus Niger im Inn-Salzach-Klinikum. Zwei Polizeistreifen mit sieben Beamten rückten am 21. März 2018 auf Anordnung der Staatsanwaltschaft an, um den 28-Jährigen vorläufig festzunehmen und ihn in eine Justizvollzugsanstalt zu bringen. Wieder wurde der Asylbewerber körperlich äußerst aggressiv. Er versuchte, sich dem Griff der Polizisten zu entwinden. Mit vereinten Kräften wurde er zu Boden gerungen.
Dienstwaffe an
sich gerissen
Bei dem Gerangel gelang es dem Angeklagten, eine Dienstwaffe aus dem Holster eines Zeugen zu lösen. Die Pistole konnte ihm entwunden werden. Gegen die Fesselung leistete der 28-Jährigen massiv Widerstand. Einer der Beamten trug Prellungen davon.
Staatsanwalt Alexander Foff warf dem Mann aus Niger zwei tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte vor, gepaart mit gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung, teils vollendet, teils versucht. Der 28-Jährige äußerte sich nicht dazu, sprach auch nicht mit seinem Anwalt. Er starrte nur unentwegt Richtung Fenster. Der Staatsanwalt plädierte auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung. Der Verteidiger, Michael Vogel aus Traunstein, schloss sich beim Schuldspruch an und stellte die Strafe ins Ermessen des Gerichts.
Bei der Urteilsverkündung blieb der Asylbewerber entgegen den Bestimmungen sitzen. Richter Maximilian Lermer verzichtete jedoch auf eine „Ungehorsamsstrafe“ mit den Worten: „Der Angeklagte hat genug Zeit, über sein Verhalten nachzudenken.“
Der 28-Jährige habe „eindrucksvoll bewiesen, dass er in Deutschland nichts verloren hat und das Gastrecht nicht verdient“. Er habe sich nach zweimaliger Abschiebung wieder nach Deutschland zurückbegeben, weil er angeblich verfolgt werde und nirgends anders leben könne. In Italien habe er ein gesichertes Aufenthaltsrecht. Dorthin wolle der Angeklagte aber nicht.
Lermer fuhr fort: „Sie treten das deutsche Recht mit Füßen, greifen Beamte an, die deutsches Recht vertreten, und zeigen sich respektlos gegenüber dem Gericht.“ Der Richter stellte fest, in seiner 35-jährigen Tätigkeit sei ihm noch nie „ein so unverschämter Angeklagter“ untergekommen. In Deutschland werde der Asylbewerber keine Zeit auf freiem Fuß verbringen, sondern ausschließlich im Gefängnis sitzen.
Keine Gefühlsregung bei Schuldspruch
Beide Strafkomplexe seien äußerst gefährlich gewesen, betonte der Richter bei der Urteilsverkündung. Die Dienstwaffe habe glücklicherweise über eine doppelte Sicherung verfügt, betonte der Richter.
Der 28-Jährige nahm das Urteil des Amtsgerichts ohne erkennbare Gefühlsregung entgegen.