von Redaktion

Sein Traum: verschollene Kunstwerke entdecken und zu Geld machen. Dem half ein 71-Jähriger nach. Doch dasLKA kam ihm auf die Schliche. Vor dem Amtsgericht Rosenheim gestand der Mann nun die Fälschungen. Das Urteil: zwei Jahre Haft, ausgesetzt auf fünf Jahre zur Bewährung.

Kunstfälscher muss hinter Gitter

Rosenheim/München – Friederich P. (Name von der Redaktion geändert) aus dem östlichen Landkreis musste mit seinem Bauunternehmen Insolvenz anmelden. Parallel zu seiner beruflichen Aktivität war er seit Jahren ein begeisterter Kunstsammler. Er träumte davon, ein verschollenes Meisterwerk zu finden.

In seiner finanziellen Bredouille kam er auf eine Doppelstrategie: Sich nicht nur als Entdecker eines verschollenen Meisterwerkes einen Namen zu machen, sondern damit auch seine finanziellen Probleme aus der Welt zu schaffen. Vor seiner Insolvenz hatte er freilich alle vorhandenen „Kunstwerke“ seinen Kindern überschrieben, um diese vor dem Zugriff des Insolvenzverwalters zu bewahren.

Etwa 2003 begann er systematisch nach Käufern für eines seiner „unentdeckten Werke“ zu suchen. So hatte er einen „Paul Gauguin“ im Angebot – ein Selbstporträt „Mann mit Strohhut“, das er neben Werken von Chagall, Picasso und Schiele anbot. Dabei wurden Preise von zwölf bis 18 Millionen Euro aufgeworfen.

Die Abteilung „Fälscher“ beim Landeskriminalamt (LKA) beobachtet den Kunstmarkt aufmerksam. Als der Angeklagte 2008 in einem Inserat seine „unbekannten Werke großer Künstler“ anbot, schickte das LKA seine Beamten „undercover“. Sie gaben sich als interessierte Käufer aus. Als Friedrich P. bei einem Treffen diese Bilder zum Verkauf vorlegte, schnappte die Falle zu.

Sitzungssaalähnelt Auktionshaus

Es folgte ein Mammut-Verfahren vor dem Schöffengericht in Rosenheim. Über 23 Sitzungstage versuchte der Angeklagte verzweifelt zu beweisen, dass seine Bilder und Skulpturen echt sind. Der Sitzungssaal 21 des Amtsgerichtes Rosenheim glich an manchen Tagen einem Auktionshaus. Dort fanden sich angebliche Werke von Picasso, Chagall, Gauguin, Schiele, Cucuel, Matisse, Manet, Dali, Klimt und Rodin. Wären all diese Werke echt gewesen, es hätte sich dort ein Wert von weit über 300 Millionen Euro befunden. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Jacqueline Aßbichler hatte es sich nicht leicht gemacht. Namhafte und weltbekannte Gutachter untersuchten und beurteilten die vorgestellten Werke.

Der Angeklagte war mit keinem der Gutachter einverstanden. Akzeptiert hätte er lediglich Gutachter, die seine Meinung vertraten. Solche waren jedoch nicht vorhanden. Einzig ein Tusche-Blatt, das von Picasso stammen sollte, kam – allerdings nur vorübergehend – in den Verdacht, echt zu sein (wir berichteten).

Als nach über einem Jahr das Gericht ihn 2011 schuldig sprach und zu drei Jahren Haft verurteilte, legte sein Anwalt Berufung ein. Diese Verhandlung erstreckte sich beim Landgericht Traunstein wieder über elf Verhandlungstage, bis der Angeklagte sich auf Anraten seines damaligen Verteidigers, Rechtsanwalt Dr. Andreas Michel, zu einem Geständnis herbei ließ.

Dies sicherte ihm eine geringere Haftstrafe von zwei Jahren zu, die auf fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Bilder, die er zum Verkauf angeboten hatte, wurden eingezogen und vernichtet.

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Die restlichen „Kunstwerke“ in seinem Besitz wurden mit einer gerichtlichen Kennzeichnung „Herkunft zweifelhaft“ versehen. Darüber hinaus wurde es ihm – als Bewährungsauflage – untersagt die Werke aus seinem Besitz anderen als gewerblichen Kunsthändlern zum Kauf anzubieten. Damit wollte man verhindern, dass an gutgläubige Privatpersonen angebliche Originale verkauft würden.

Galerie erstattete Betrugsanzeige

Allerdings hatte das Berufungsgericht es versäumt, in seinem Urteil über die Gerichtskosten aus dem ersten und zweiten Verfahren zu verfügen. So kam der Angeklagte kostengünstig davon. Auch die Staatsanwaltschaft hatte es im Nachgang verpasst, dagegen Revision einzulegen. Der 71-jährige „Kunstsammler“ legte dann im Februar 2016, noch während der Bewährungsfrist, bei einer Galerie in München erneut drei Gemälde aus seiner „Sammlung“ vor: zwei Werke, angeblich von Egon Schiele, und ein Aquarell, angeblich von Marc Chagall. Diese Werke könnten, so sie echt sind, auf dem Kunstmarkt Preise zwischen 20000 Euro und 15 Millionen Euro erzielen.

In der Galerie gab er an, er selbst sei zwar von der Echtheit der Bilder überzeugt, aber die Galerie möge sich doch selber darum bemühen, dass die Bilder – nach einer Überprüfung – in das offizielle Werkverzeichnis aufgenommen würden, wo sie derzeit nicht seien.

Die Galerie entdeckte dann allerdings die gerichtlichen Markierungen und erstattete Anzeige wegen Betruges und Urkundenfälschung.

Vor dem Amtsgericht München kam es somit erneut zu einem Kunstfälscher-Prozess gegen den selbsternannten Kunstkenner. Der Vorwurf des versuchten Betruges wurde fallen gelassen, weil er bei der Galerie darauf hingewiesen hatte, dass die Bilder überprüft werden müssten.

Das Gericht erkannte aber auf Urkundenfälschung (wegen der gefälschten Signaturen) und verurteilte ihn nach neun Sitzungstagen zu zehn Monaten Haft ohne die Möglichkeit einer Bewährung.

Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Harald Baumgärtl, legte Berufung ein, die aktuell vor dem Landgericht München I verhandelt wurde. Neun Beweisanträge lehnte das Gericht ab, weil es daraus keine neuen Erkenntnisse erwartete. Den aufbrausenden Widerstand des Angeklagten beendete der Richter kurz und bündig: „Jetzt halten Sie mal den Mund“. Die Staatsanwältin erklärte, dass dem Angeklagten wohl ein gewisses Maß an teilweiser Schuldunfähigkeit wegen zerebraler vaskulärer Störungen – wie von der Gutachterin Dr. Irene Bier-Weiß festgestellt – zuzubilligen sei. Andererseits sei er vierfach vorbestraft, habe die Tat unter offener Bewährung begangen und sei fraglos unbelehrbar. Sie forderte eine Haftstrafe von 16 Monaten ohne Bewährungsmöglichkeit.

Der Verteidiger versuchte deutlich zu machen, dass es sich nicht um eine vollendete Straftat handle. Zwar habe sein Mandant die unechten Bilder tatsächlich in der Galerie abgegeben, dort aber auf die Notwendigkeit einer Überprüfung hingewiesen, die Signatur nicht selber hergestellt und damit auch keinerlei Schaden verursacht. Deshalb beantragte er, das Urteil der Vorinstanz aufzuheben und den Kunstfreund freizusprechen.

Heftiger Applaus vom Angeklagten

Friedrich P. verfolgte das Plädoyer seines Verteidigers heftig nickend und brach im Anschluss in heftigen Applaus aus – den sich Richter Markus Koppenleitner verbat. Das Gericht wies zwar den Berufungsantrag der Staatsanwaltschaft zurück, aber auch den Antrag der Verteidigung, sodass es beim ursprünglichen Urteil von zehn Monaten Haft bleibt.

Sollte auch die Bewährung aus der Vorverurteilung widerrufen werden, muss der 71-Jährige für über zwei Jahre ins Gefängnis. Zwar stellte die Verteidigung einen Revisionsantrag, aber dessen positive Bescheidung gilt nicht als gesichert – auch wenn Friedrich P. beim Oberlandesgericht einen „Kunst-Fachanwalt“ aufbieten will. So man die Revision zulässt.

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