Nur die Ehefrau darf bleiben

von Redaktion

Missbrauchsprozess gegen Rentner: Gericht schließt Öffentlichkeit aus

Traunstein/Rosenheim – Komplett hinter verschlossenen Türen findet seit gestern der zweitägige Missbrauchsprozess der Jugendschutzkammer am Landgericht Traunstein gegen einen 65-jährigen Angeklagten aus Rosenheim statt. Der Mann soll zwischen 2011 und Ende 2017 mehrere Kinder – Enkeltöchter und eine andere Verwandte –- massiv sexuell missbraucht haben. Nicht einmal die Anklageschrift von Oberstaatsanwalt Gunther Scharbert ließ die Kammer mit Vorsitzendem Richter Dr. Klaus Weidmann nach intensiver Beratung in öffentlicher Sitzung verlesen.

Der Ausschluss von Zuhörern und Medien ging zurück auf einen Antrag von Rechtsanwalt Wolfgang Müller aus Rosenheim, der dem Angeklagten zur Seite steht. Der Anwalt hatte seinen Antrag damit begründet, schutzwürdige Interessen seines Mandanten würden durch eine öffentliche Verhandlung berührt. Die gesamte Hauptverhandlung findet jetzt „nichtöffentlich“ statt. Vor dem Gerichtssaal hängt ein rotes Schild mit einer entsprechenden Aufschrift. Einzig die Ehefrau des seit Mitte April 2018 in Untersuchungshaft sitzenden Rosenheimers darf im Gerichtssaal bleiben. Das hatte der Angeklagte gewünscht.

Unbekannt ist, ob der Angeklagte zu den Vorwürfen steht oder ob er alles abstreitet. Sollte er nicht geständig sein, müssten möglicherweise die Kinder in den Zeugenstand. Das will die Jugendschutzkammer in der Regel vermeiden. Noch nicht entschieden hat das Gericht, ob die Öffentlichkeit zur Urteilsverkündung am 24. Oktober zugelassen wird.

Artikel 8 von 11