Traunstein/Rosenheim – Völlig unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhängte die Jugendschutzkammer am Landgericht Traunstein gestern gegen einen 65-jährigen Mann aus Rosenheim, der zwischen 2011 und Ende 2017 Enkeltöchter und ein anderes Kind aus der Verwandtschaft sexuell missbraucht hatte, eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten.
Die relativ milde Strafe für 46-fachen Missbrauch von Kindern, davon zwölffacher vollendeter und einmal versuchter schwerer Missbrauch, begründete Vorsitzender Richter Dr. Klaus Weidmann auf Anfrage unserer Zeitung mit dem Geständnis des Angeklagten bezüglich aller Fälle, in denen er verurteilt wurde. Einen Teil der Anklage von Oberstaatsanwalt Gunther Scharbert, die ursprünglich rund 90 Einzelfälle enthielt, hatte der 65-Jährige zurückgewiesen.
Über den Prozessverlauf war nichts zu erfahren, auch nicht über die Reaktion des Rosenheimers auf das verhängte Strafmaß. Der Grund: Auf Antrag des Verteidigers, Wolfgang Müller aus Rosenheim, war die Öffentlichkeit von der zweitägigen Hauptverhandlung völlig ausgeschlossen worden. Das galt darüber hinaus auch für das Verlesen der Anklage sowie die Urteilsbegründung. Lediglich die Ehefrau durfte – auf Wunsch des 65-Jährigen – die ganze Zeit über im Gerichtssaal bleiben. kd