11500 Euro teurer Schlussstrich

von Redaktion

Eggstätt und Stefan Beer einigen sich auf Vergleich – Gemeinderat muss zustimmen

Eggstätt/München – Erleichterung beim Beklagten, Kopfschütteln bei den vier Prozessbeobachtern – allesamt ältere Bürger aus der Gemeinde Eggstätt–, die den Betrag für zu gering erachten: 11500 Euro soll Ex-Bürgermeister Stefan Beer (57) an die Kommune zahlen, zudem ein Siebtel der Prozesskosten tragen. Den Rest übernimmt die Kommune. Auf diesen Vergleich haben sich der ehemalige Rathauschef sowie Klaus Löber, Anwalt der Gemeinde, beim Schadensersatzprozess am gestrigen Mittwoch vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München geeinigt. Ursprünglich hatte die Kommune über 70000 Euro von Beer gefordert.

Hintergrund der Klage der Kommune gegen ihren ehemaligen Bürgermeister: Beer war 2012 strafrechtlich im Rahmen der sogenannten Kassenaffäre wegen der Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat zu einer Geldstrafe von 10500 Euro verurteilt worden. Eine alkoholkranke Gemeindeangestellte, mit der Beer ein Verhältnis hatte, erleichterte die Gemeinde bis zum Jahr 2007 um rund 35000 Euro. Das Gericht sah es beim Strafprozess gegen den Ex-Bürgermeister als erwiesen an, dass Beer von den Vorgängen gewusst hatte und seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen war (wir berichteten).

Gericht: Forderung ist weit überzogen

Mit dem bis heute nicht zurückgezahlten Fehlbetrag, diversen Gerichtskosten, Gutachtergebühren und Zinsen sei der Kommune somit ein Schaden von 71668,14 Euro entstanden, den die Gemeinde laut Beschluss des Gemeinderats nun vom Ex-Bürgermeister zurückhaben wollte. Eine Summe, die das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Dietmar Zwerger für weit überzogen hielt.

So sei Beer eine „grob fahrlässige Missachtung seiner Dienstpflichten“ – wie auch im Strafverfahren festgestellt – erst mit der abgebrochenen Rechnungsprüfung im Jahre 2006 nachzuweisen. Doch ab diesem Zeitpunkt – zur Berechnung des Schadens setzten die Richter Januar 2007 an – sei nur eine Schadenshöhe von etwas über 3000 Euro nachweisbar.

Für die Berechnungen der Gemeinde zeigte Richter Zwerger insgesamt wenig Verständnis. Er kritisierte, dass die Kläger unter anderem die Kosten für eine externe Prüfung einforderten, die Beer selbst in Auftrag gegeben hatte, um die Kasse wieder in Ordnung zu bringen. „Er hat damit völlig richtig gehandelt. Sie wollen jetzt also Schadensersatz für ein rechtmäßiges Verhalten?“, fragte Zwerger den Rechtsvertreter der Gemeinde. „Kann es sein, dass Sie insgesamt überall den höchstmöglichen Betrag angegeben haben?“ Eine Frage, die Löber nach kurzer Denkpause nur mit „Ja, das stimmt“ beantworten konnte.

Letztendlich ließ Zwerger zwar keine Zweifel aufkommen, dass Beer aufgrund seiner Verfehlungen und des „grob fahrlässigen Handelns“ schadensersatzpflichtig gegenüber Eggstätt ist. An der Höhe der Forderungen und auch am Vorgehen der Gemeinde übte er allerdings Kritik. Die ganze Klage sei unnötig. Zwerger: „Da Herr Beer Wahlbeamter war, hätte die Kommune das Geld auch per Bescheid einfordern können. Dann hätte der Angeklagte dagegen vorgehen müssen.“

Auch die Tatsache, dass die Gemeinde nie Forderungen gegen die verurteilte Angestellte gestellt hatte, warf Fragen auf. Die Frau, die mittlerweile in einem Pflegeheim lebt, habe massive finanzielle Probleme gehabt, erklärte Löber. „Uns war klar, dass da nichts zu holen ist.“ Eine Aussage, der Beers Anwältin Friederike Simons widersprach: „Es stimmt nicht, dass die Dame von Anfang an mittellos war.“

Richter Zwerger legte den Streitparteien letztlich ans Herz, „endlich Frieden einkehren zu lassen“. Und zwar durch einen Vergleich, den Simons, Beer und Löber in einer 15-minütigen Sitzungspause aushandelten: Der ehemalige Bürgermeister überweist 11500 Euro an die Kommune, im Gegenzug werden die Schadensersatzforderungen fallengelassen. Die Gemeinde kann den Vergleich bis 19. Dezember widerrufen, da der Gemeinderat dem Abkommen noch zustimmen muss.

Beer zeigte sich erleichtert. Er hofft nun, dass das Gremium, dem er selbst viele Jahre angehörte, grünes Licht gibt. „Damit ich endlich mit dem Thema abschließen kann und wieder Ruhe einkehrt“, so der 57-Jährige, der nach eigenen Angaben aufgrund der Verfahren an massiven Herzproblemen litt.

Dem Vorschlag Löbers, eine Entschuldigung an den Eggstätter Gemeinderat zu richten, will der heutige Bauamtsleiter der Gemeinde Taufkirchen (Kreis München) hingegen nicht nachkommen. Beer: „Das habe ich bereits Ende 2007 per Grußwort im Gemeindeblatt getan.“ Entschuldigen will sich Beer aber bei den Gemeindebürgern: „Es tut mir leid, dass die Gemeinde und ihre Menschen, für die ich mich jahrelang mit Herzblut eingesetzt habe, durch mich mit so vielen negativen Schlagzeilen konfrontiert worden sind.“

Gemeinde-Anwalt zeigt sich irritiert

Auch wenn keine Anwesenheitspflicht für offizielle Vertreter der Gemeinde Eggstätt bestand: Verwundert hat die Tatsache, dass für die Kommune nur Rechtsanwalt Klaus Löber zum Prozesstermin erschienen war – nicht nur die vier Gemeindebürger, die den Prozess verfolgten, sondern auch den Juristen selbst: „Der Gemeinderat hat alle Forderungen einstimmig beschlossen. Da habe ich eigentlich schon damit gerechnet, dass jemand von der Verwaltung und mindestens die Hälfte des Gremiums anwesend sind“, zeigte sich Löber nach der Verhandlung irritiert. Eggstätts Bürgermeister Hans Schartner hatte sich vom Gemeinderat zwar die Erlaubnis zur Aussage vor Gericht eingeholt, musste aber krankheitsbedingt passen. „Sehr enttäuschend“, fand Prozessbeobachter Gerhard Ebinger aus Eggstätt das Fernbleiben politischer Gemeindevertreter. „Es geht doch schließlich um viel Geld für die Kommune.“ Für den Angeklagten Stefan Beer, der persönlich vor Gericht erschienen war, fand Anwalt Löber hingegen lobende Worte: „Dass er gekommen ist, zeigt – das muss man fairerweise sagen –, dass er einen Arsch in der Hose hat.“ mw

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