Traunstein/Altenmarkt – Dem Leiden seiner durch ihn selbst schwer verletzten, seit 20 Minuten nur noch röchelnden 53-jährigen Mutter wollte ihr 21-jähriger Sohn „ein Ende setzen“. Es gelang ihm nicht, ihr „mit beiden Händen das Genick zu brechen“. Da holte er einen Hammer aus dem Keller des Hauses in Altenmarkt und schlug damit auf ihren Kopf ein. Diese schreckliche Szene erzählte der 21-Jährige einem Kripobeamten, wie dieser gestern im Prozess gegen den Sohn und dessen Freund (20) vor der Traunsteiner Jugendkammer berichtete.
Der 21-Jährige, der vor Gericht gestern weiterhin schwieg, hatte der Polizeiinspektion Trostberg am 18. September 2017 gemeldet, seine Mutter sei nicht nach Hause gekommen. Die Kripo Traunstein startete umfangreiche Ermittlungen und gelangte zu dem Schluss, hinter der Vermisstenanzeige könne mehr stecken. Unter anderem war Geld vom Konto der 53-Jährigen verschwunden, ihre Ausweise lagen in der Wohnung und Zeugen hatten angebliche Wesensveränderungen bei der 53-Jährigen beobachtet. Auch von Problemen mit dem Sohn erfuhr die Polizei. Die Ermittler wollten schließlich die Wohnung mit Leichenspürhunden und mit dem Luminol-Verfahren zum Nachweis von Blutspuren überprüfen.
Geständnis bei
der Festnahme
Kurz vor dem geplanten Termin verständigte ein Zeuge am 22. November 2017 die Polizei in Trostberg, seine Kinder hätten die Hand einer Leiche in einem Wald bei Altenöd nahe Schnaitsee entdeckt. Als feststand, dass es tatsächlich eine menschliche Hand war und dazu noch Ohrringe freigelegt wurden, lief eine große Aktion an – einschließlich Rechtsmedizin, Handyüberwachung und Observation. Der 48-jährige Kriposachbearbeiter informierte weiter, während seiner Fahrt nach Altenmarkt habe er über Funk erfahren, dass Kollegen den Sohn mit seinem VW Polo aufgehalten hätten. Der habe gesagt: „Ich habe schon damit gerechnet, dass mich die Polizei demnächst festnehmen wird.“ Über seine Rechte belehrt, habe der 21-Jährige die Tat im Haus der Familie von sich aus bis ins Detail geschildert – auch, dass ihm sein Freund geholfen habe, den Leichnam der Mutter wegzuschaffen und zu vergraben. In der Kripodienststelle und beim Ermittlungsrichter wiederholte der 21-Jährige sein Geständnis. Auch sein Freund zeigte sich ebenfalls geständig.
Auf den Angaben der beidcen basiert die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft – mit dem Vorwurf des Mords aus Heimtücke und niederen Beweggründen gegen den Sohn. Der 20-Jährige sitzt wegen Strafvereitelung und unterlassener Hilfeleistung auf der Anklagebank.
Auf Frage von Vorsitzendem Richter Dr. Klaus Weidmann nach dem Eindruck, den der Sohn während der Vernehmungen gemacht hatte, antwortete der Polizist: „In der Wohnung wirkte er sehr ruhig, schilderte alles ohne Gefühlsregungen – als ob er eine Geschichte vom Wochenende erzählt.“ Später habe er geäußert, er habe bezüglich der Mutter „richtig gehandelt“. Die Verteidiger beantragten, die von dem Zeugen wiedergegebenen Geständnisse des 21-Jährigen gegenüber Polizei und Ermittlungsrichter dürften vom Gericht nicht verwertet werden – weil ihr Mandant nicht gesetzeskonform belehrt worden sei.
Eine Kripobeamtin berichtete vom Einsatz nach dem Fund der „menschlichen Hand“. Die lackierten Fingernägel und die Ohrringe hätten auf die verschwundene 53-Jährige gedeutet. Ein Polizist aus Trostberg beschrieb Einzelheiten der Vermisstensuche, auch in der Alz. In einer Apotheke wurde die 53-Jährige am 15. September 2017 mittags noch gesehen. Dann fehlte jeder Hinweis – bis zum Fund der Leiche. Ein Spurensicherungsteam der Kripo und Mitarbeiter des Landeskriminalamts legten den Leichnam, der in Müllsäcke und Folie gepackt war, am Folgetag frei. Auf einem Stück Plastik stand eine veraltete Adresse der Familie.
Rechtsmediziner
bestätigt Aussagen
Professor Dr. Randolph Penning vom Rechtsmedizinischen Institut an der Universität München nahm damals die Obduktion der Getöteten vor. Der Sachverständige führte die „sicher tödlichen“ Schädelverletzungen auf. Sie seien mit einem Hammer als Tatwerkzeug zu vereinbaren. Die abgebissene Unterlippe – eine derartige Verletzung sei ihm noch nie untergekommen – habe zwar stark geblutet, sei jedoch nicht todesursächlich gewesen. Der etwa zwei Minuten dauernde Unterarmwürgegriff habe zwar Halsverletzungen und einen Sauerstoffmangel im Gehirn, nicht aber den Tod der 53-Jährigen zur Folge gehabt. Allerdings sei das Großhirn dabei unumkehrbar geschädigt worden. Aus medizinischer Sicht wäre die 53-Jährige nach Eintreffen des 20-Jährigen in der Wohnung circa eine Stunde nach den Gewalthandlungen auch durch Rufen eines Notarztes nicht mehr zu retten gewesen.
Der 20-Jährige kauerte sich während Pennings teils drastischer Feststellungen auf den Tisch vor sich. Der 21-Jährige saß aufrecht und ruhig da und starrte scheinbar unbewegt vor sich hin. Die Schilderung des 21-Jährigen in Vernehmungen sowie das Blutspurenbild am Tatort stimme mit seinen Erkenntnissen voll überein, war das Fazit des Rechtsmediziners. Der Prozess wird am 12. November fortgesetzt.