Tuntenhausen/München – ADAC und Verbraucherzentrale haben jetzt mit einer Sammelklage zum Großangriff auf die Volkswagen AG geblasen. Zehntausende Dieselfahrer, so die Prognose, werden sich ins offizielle Register eintragen.
Die VW-Kundin aus Tuntenhausen wird nicht dabei sein. Für sie ist das Kapitel Schummeldiesel schon abgeschlossen. Sie hat sich mit VW geeinigt. Zu dem Deal haben die Parteien Stillschweigen vereinbart. Es liegt aber auf der Hand, dass man sich nicht in der Mitte getroffen hat. Vielmehr dürfte die Mandantin weitgehend das bekommen haben, was ihr Rosenheimer Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass in seiner Schadenersatzklage gefordert hatte.
An das Stillschweigeabkommen muss sich auch Klass halten. Im Sommer, nach dem Urteil des Landgerichts Traunstein, war das noch anders. „Die richterliche Entscheidung ist ein Desaster für VW“, hatte er damals kommentiert.
In dem Prozess hatte das Landgericht den VW-Konzern zum Schadenersatz verurteilt. Die Kundin sollte unter anderem 5800 Euro zurückbekommen und vom Darlehensvertrag freigestellt werden (siehe Info-Kasten). Die Klage sei „im tenorierten Umfang“ – und damit ganz überwiegend – begründet, hieß es im Urteil. Die Tuntenhausenerin habe besonderes Vertrauen in den größten deutschen Automobilhersteller gesetzt, jedoch einen Schaden erlitten, weil ihr ein Auto verkauft worden sei, dessen Software mit einer illegalen Abschalteinrichtung ausgestattet war.
Den gebrauchten Tiguan (57000 Kilometer Laufleistung) hatte die Frau im April 2017 für einen Bruttoverkaufspreis von 18500 Euro gekauft. 9000 Euro zahlte sie sofort, weitere 10500 Euro sollte sie über ein Darlehen abstottern.
Dann kam der Dieselskandal – und laut Kraftfahrt-Bundesamt hatte auch der Tiguan eine „unzulässige Abschalteinrichtung“. Die Kundin fühlte sich wegen der manipulierten Abgaswerte betrogen. Erschwerend kam laut Klass hinzu, dass sich nach dem Software-Update massive Probleme am Wagen einstellten.
So erhob sie Zivilklage direkt gegen die VW AG. Ein Vergleichsangebot, das der Autobauer aus Wolfsburg unterbreitete, hatte ihr Rechtsanwalt für unzureichend gehalten und abgelehnt. So kam es zum Prozess in Traunstein. Die Anklage lautete auf „Schadensersatzanspruch wegen eines manipulierten Dieselfahrzeugs“. Gefordert hatte die Klägerin rund 9100 Euro Schadenersatz. Weil die Richterin die gefahrenen Kilometer auf diese Summe umlegte, sollte die Tiguan-Besitzerin nicht den ganzen Betrag, sondern „nur“ 5800 Euro zurückerhalten.
Diese Niederlage wollten die VW-Anwälte nicht hinnehmen. Sie legten Berufung zum Oberlandesgericht (OLG) München ein. Doch zur zweiten Verhandlung kam es dort nicht mehr. „Das Verfahren wurde durch Rücknahme der Klage beendet“, teilte Annette Neumair, Pressesprecherin des Oberlandesgerichts München (OLG) für Zivilsachen, auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen mit.
Das OLG gehe davon aus, dass sich die Parteien – wie in einer Vielzahl vergleichbarer Fälle – außergerichtlich geeinigt haben und daraufhin die Klagerücknahme erfolgte. Über den Inhalt der gütlichen Einigung zwischen den Parteien lägen dem OLG keine Kenntnisse vor, so Neumair weiter.
Der „Deal“ um den „Schummel-Tiguan“ aus Tuntenhausen ist kein Einzelfall. VW wolle insbesondere in Süddeutschland Diesel-Urteile verhindern, erklären Experten. Die gängige Praxis: Den klagenden Dieselbesitzern werden in erster oder zweiter Instanz vertrauliche Einigungsangebote unterbreitet. Wird eine Vergleichsvereinbarung getroffen, wird über den Fall der Mantel des Schweigens ausgebreitet – und VW kann der Öffentlichkeit mitteilen, vor Gericht nicht verloren zu haben.
Dabei steht Volkswagen nicht allein da. Auch andere Unternehmen verhindern befürchtete Präzedenz-Urteile zu ihren Ungunsten hier und da, indem sie im Einzelfall nachgeben und hinter den Kulissen eine Abmachung mit der Klagepartei treffen, die auch die Verpflichtung einschließt, Stillschweigen zu bewahren. Diese Erfahrung haben beispielsweise Bank- und Versicherungskunden in Verfahren beim Bundesgerichtshof (BGH), aber auch in etlichen Fällen vor dem Oberlandesgericht München gemacht.