Kinderpornos auf dem PC

Kann es sein, dass die Porno-Filme ohne Wissen des Angeklagten auf dessen PC gespeichert wurden? Diese Frage soll ein Gutachter klären. Foto DPA
Vor dem Amtsgericht Rosenheim wird gegen einen Mann wegen Besitzes von Kinderpornos verhandelt. Jetzt wurde das Verfahren ausgesetzt. Ein Gutachten soll klären, ob die Speicherung der Filme ohne Wissen des Angeklagten erfolgt sein könnte.
Rosenheim – Laut Strafbefehl war der Mann aus dem nördlichen Landkreis von Rosenheim im März vergangenen Jahres im Besitz von kinder- und jugendpornografischen Schriften. Auf zwei USB-Festplatten befanden sich vier Filme in einer temporären Dateiablage mit der Nutzerbezeichnung „Internet“ in einem O