Drohung: Syrer darf nicht nach Waldkraiburg

von Redaktion

Waldkraiburg – Der Syrer, der eine Filialleiterin einschüchterte und massiv bedrohte (wir berichteten), darf den Landkreis südlich von München, in den er verlegt wurde, nicht mehr verlassen. Weil er immer wieder in Waldkraiburg gesehen wurde und der Frau damit Angst machte, handelten die Behörden hinter den Kulissen.

„Er bekam eine räumliche Beschränkung auferlegt“, erklärt Stefan Sonntag von der Pressestelle im Polizeipräsidium Oberbayern Süd, auf Nachfrage. Diese Residenzpflicht bedeutet, dass er den Landkreis, in dem er nun lebt, nicht verlassen darf. Wenn er dennoch wieder in Waldkraiburg auftaucht – seine Freundin lebt hier – und auch von der Polizei angetroffen wird, „packen wir ihn in ein Auto und fahren ihn zurück. Dann bekommt er eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit“. Wiederholt er den Verstoß, erfüllt dies einen Straftatbestand. „Wir haben ein wachsames Auge auf ihn und werden das konsequent verfolgen“, so Sonntag weiter.

Es sei juristisch nicht ganz einfach, solche Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Vor dem Hintergrund der Bedrohung suchten die Behörden nach einer schnellen Lösung. „Es ging schnell, weil alle an einem Strang zogen: Polizei, Landratsämter und Ausländerbehörden sowie die Regierung von Oberbayern.“ kla

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