„Wollte nicht, dass Haus brennt“

von Redaktion

Brandanschlag auf Asylbewerberheim in Nußdorf – Täter geständig

Nußdorf – „Ich wollte nicht, dass das Haus brennt und dass jemand zu Schaden kommt.“ Das beteuerte gestern ein 21-jähriger Auszubildender im Prozess der Jugendkammer am Landgericht Traunstein gegen ihn und seinen 24-jährigen Freund wegen eines Brandanschlags auf ein Asylbewerberheim in Nußdorf. Durch zwei Molotow-Cocktails sowie durch das Abfeuern von zwei Silvesterraketentreibsätzen war glücklicherweise niemand verletzt worden. In dem Prozess, der heute fortgesetzt wird, geht es auch um eine Hakenkreuzschmiererei und illegale Waffen.

In der Flüchtlingsunterkunft am Hochriesweg hielten sich am Abend des 17. März 2018 25 Personen im Gebäude auf. Gegen 22 Uhr schleuderten die Angeklagten, die sich von der Feuerwehr her kannten, jeweils eine mit Benzin beziehungsweise Benzin-Diesel-Gemisch gefüllte, an angezündeten Seenotfackeln gebundene Bügelglasflasche Richtung Unterkunft. Eine Flasche zerbarst an der Hausmauer, die andere auf dem Gehweg davor. Die brennbaren Flüssigkeiten entzündeten sich. Die Flammen schlugen auf einer Fläche von mehreren Quadratmetern zwei Meter hoch und erreichten eine Temperatur von über 1000 Grad. Als die Feuerwehr kam, war der Brand bereits erloschen. Das Besondere: Die Angeklagten saßen mit im ersten Einsatzfahrzeug.

Hakenkreuz an die Hauswand gesprüht

Beide Männer stellten außerdem aus Silvesterraketen einen Treibsatz her, den siein ein Rohr steckten. Kurz nach Mitternacht am 2. April feuerte der 21-Jährige den Sprengkörper ab, den der 24-Jährige entzündet hatte. Das Geschoss explodierte im Garten. Bereits am 2. Februar hatten sie ein schwarzes Hakenkreuz an die Nordwand des Heims gesprüht. Bei dem 21-Jährigen wurden zudem eine Schreckschusswaffe und ein Repetiergewehr gefunden.

Die geständigen Angeklagten belasteten sich gegenseitig. Sichtlich angeschlagen, manchmal unter Tränen schilderte der Jüngere die Ereignisse. Er bestätigte Fotos, die ihn 2013 in Wehrmachtsuniform zeigten. Im November 2017 habe er nach einem Sprunggelenkbruch nicht mehr Moped fahren und arbeiten können. In dieser Zeit habe er sich radikalisiert. „Mit den ganzen Pegida-Protesten habe ich mich brutal reingesteigert. Ich hatte mal eine Freundin. Die hat mich 2016 wegen eines Ausländers verlassen.“ Mit einer anderen Frau aus Südosteuropa habe er sich „zum kompletten Deppen gemacht“. Da habe er sich gedacht: „Jetzt gehe ich in die andere Richtung.“

Den 24-Jährigen habe er oft getroffen und mit ihm Alkohol getrunken. Der andere habe dann „von Straftaten der Flüchtlinge“ erzählt: „Da kam die Wut hoch.“ Der 21-Jährige bestätigte alle Taten. Mit dem Hakenkreuz habe man „ein Zeichen setzen wollen“. Inzwischen habe er seine Einstellung geändert: „Ich bereue wirklich, dass ich so blöd war.“

Der 24-Jährige wies die Initiative zu den Taten zurück. Der 21-Jährige habe gesagt, man müsse „etwas machen“. Begangen und geplant habe man alles zusammen, betonte er.

21-Jähriger will

Therapie machen

Die Wehrmachtsuniform sei ein Erbstück von ihrem Großvater gewesen, informierte die Mutter des 21-Jährigen. Von dem rechtsradikalen Material auf seinem Computer habe sie nichts gewusst. Mit so etwas habe sie auch nie gerechnet.

„Ich schäme mich für mein Handeln und bereue, auf Hassparolen gehört, und mein Gehirn ausgeschaltet zu haben.“ In der Haft habe er Ausländer als „Brüder“ kennengelernt. Solche Sätze schrieb der 21-Jährige an die Bewohner der Unterkunft, an den Bürgermeister und den Asylhelferkreis. Er bot Wiedergutmachung in Form von Arbeitsleistung an. Eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe berichtete, der 21-Jährige wolle eine Therapie beginnen, „um anders mit seinem Selbstwertgefühl umzugehen“. Sie empfahl, Jugendstrafrecht anzuwenden.

Nur „scheibchenweise“ und in wechselnden Versionen standen die Angeklagten im Ermittlungsverfahren zu ihren Taten, erinnerte sich ein Kripobeamter. Er habe bei beiden „wenig Unrechtsbewusstsein“ verspürt. Die Täter hätten die Folgen der Brandanschläge nicht steuern können.

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