Feldkirchen-Westerham/München – In München ein Haus kaufen: damals wie heute fast unmöglich. Vor 30 Jahren entschied sich Robert R. (69) deshalb, an den Stadtrand nach Feldkirchen-Westerham (11000 Einwohner) zu ziehen. 25 Jahre lebte er dort glücklich mit seiner Ehefrau Elvira (72). Bis die Gemeinde im Jahr 2013 seine Straße sanierte und zwei Laternen aufstellte, die das Ehepaar bis heute um den Schlaf bringen.
„Das Problem ist: Sie leuchten waagrecht, bis in unser Obergeschoss“, sagt Robert R. „Wenn wir am Balkon sitzen, schauen wir fast direkt in die Leuchtenköpfe. Das ist so unangenehm, dass wir uns kaum noch draußen aufhalten.“ Auch ins Haus hinein strahlen die hellen LED-Leuchten, die direkt gegenüber dem Haus stehen. „An Schlaf ist kaum zu denken“, sagt Elvira R. „Das ist purer Stress, wir ärgern uns seit Jahren über die Situation.“ Doch alle Versuche, mit der Gemeinde zu reden, sind gescheitert. Robert R. sagt: „Uns blieb nur noch, Klage einzureichen.“ Gestern verhandelte das Münchner Verwaltungsgericht den Fall.
Zweieinhalbmal so hell wie Vollmond
Dort wurden die Details bekannt: 4,45 Meter hoch sind die Siteco-Pils-Leuchten, sie schalten sich bei Dämmerung ein und leuchten die ganze Nacht hindurch – mit jeweils 17 Watt. „Bezüglich der Aufhellung werden alle Grenzwerte eingehalten“, argumentiert die Gemeinde. Doch ein Gutachten, das die Kläger in Auftrag gegeben haben, kommt zu einem anderen Ergebnis. Demnach sei die Beleuchtung „unverhältnismäßig hoch“: Und zwar in der Küche, im Ess-, Schlaf- und im Wohnzimmer. Während der Vollmond einen Blendwert von 65 erreiche, kommen die Laternen gemeinsam auf 158 – sie strahlen also zweieinhalbmal so hell.
Für Robert R. und seine Frau ist das kaum auszuhalten. „Vor allem, weil die Situation so einfach zu ändern wäre“, sagt ihr Anwalt Wolf Herkner. Möglich seien etwa Lampenschirme oder der Einbau schwächerer Leuchten. Laut Gutachter wäre die Straße auch „mit deutlich geringerer Ausleuchtung“ noch hell. Bereits am 25. Juli hatten sich die Richter bei einem Ortstermin in Feldkirchen-Westerham selbst einen Überblick verschafft. „Wir hatten sogar angeboten, den Umbau der Laternen auf eigene Rechnung zu zahlen“, sagt Robert R. und legte einen Kostenvoranschlag über 1620 Euro vor. Doch auch das hatte die Gemeinde abgelehnt und wollte alles so belassen.
Gemeinde muss Laternen umbauen
Das Münchner Verwaltungsgericht sah es anders – und entschied gestern zugunsten des Ehepaars. Die Lampen seien „eine erhebliche Belastung“ mit „hoher psychologischer Blendwirkung“, die eine normale Nachtruhe kaum zulassen, befanden die Richter. Laut Urteil muss die Gemeinde nun auf eigene Kosten Abhilfe schaffen und die Laternen so umbauen, dass sie weniger blenden – und zusätzlich auch die gesamten Prozesskosten samt Gutachten in Höhe von rund 8000 Euro bezahlen.
„Wir sind begeistert“, sagt Anwalt Wolf Herkner. „Drei Jahre intensive Arbeit haben sich ausgezahlt.“ Und das Ehepaar hat nun endlich seine Ruhe.