Schnaitsee/Traunstein – Am Tag nach dem gewaltsamen Tod seiner Mutter in deren Wohnung in Altenmarkt und dem nächtlichen Vergraben der Leiche in einem Wald nahe Schnaitsee stellte der 21-jährige Sohn und mutmaßliche Mörder der 53-Jährigen „absolut ruhig und ganz normal“ eine Art Vermisstenanzeige bei der Polizeiinspektion Trostberg. Das schilderte gestern eine 31-jährige Polizeihauptmeisterin vor der Jugendkammer Traunstein als Schwurgericht. Der Angeklagte habe angerufen mit der Begründung, die Abwesenheit der Mama komme ihm „komisch“ vor. Echte Sorgen schien er sich aber nicht zu machen, so der Eindruck der Zeugin. Sie sah deshalb damals keinen Anlass, sofort polizeiliche Maßnahmen auszulösen.
Revision
gegen Freispruch
Gemäß Anklage von Staatsanwalt Markus Andrä brachte der zur Tatzeit 20-Jährige seine Mutter am frühen Nachmittag des 15. September 2017 durch zweiminütiges Würgen und durch spätere Schläge mit einem Zimmererhammer gegen den Kopf zu Tode. Der vorherige Versuch, der Mutter das Genick zu brechen, war gescheitert. Dann stülpte er der Sterbenden eine Plastiktüte über den Kopf. Beim völligen Verpacken der Leiche mit Folie, beim Tragen ins Auto und beim Vergraben der Toten half dem Täter dessen 19-jähriger bester Freund. Den voll geständigen inzwischen 20-Jährigen sprach das Schwurgericht mit Vorsitzendem Richter Dr. Klaus Weidmann Anfang Dezember von allen Vorwürfen frei (wir berichteten). Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig – der Staatsanwalt hatte fristgerecht Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt.
Das Verfahren gegen den Sohn wegen Mordes aus Heimtücke und niederen Beweggründen sowie wegen gefährlicher und schwerer Körperverletzung ging gestern weiter. Wie schon seit Prozessbeginn Ende Oktober bleibt auch künftig die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Der mittlerweile 21-Jährige beharrte gestern wie bisher auf seinem Schweigen – obwohl er die Tat in allen Einzelheiten insgesamt bereits dreimal vor Polizeibeamten beziehungsweise dem Ermittlungsrichter eingeräumt hatte. Lediglich zu seinen persönlichen Verhältnissen hat er sich bisher vor Gericht geäußert. Der freigesprochene Freund hatte ihn im Sinn der Anklage schwer belastet.
Etwa 24 Stunden nach dem qualvollen Tod der 53-Jährigen meldete sich der Sohn am Nachmittag des 16. September 2017 bei der Trostberger Polizei. Nach Worten der damals diensthabenden 31-jährigen Beamtin erzählte er, er sei gerade heimgekommen, seine Mutter sei nicht zu Hause. Autoschlüssel, Geldbeutel und Handy lägen da. Nur der Hausschlüssel fehle. Angesichts der Unaufgeregtheit des Anrufers erwiderte die Polizistin, die Mama sei vielleicht abgeholt worden oder spazieren gegangen. Die Zeugin wies den Angeklagten darauf hin, seine Mutter sei eine erwachsene Person, die sich frei bewegen könne. Auf Nachfrage verneinte der Sohn irgendwelche Probleme genauso wie routinemäßige Fragen, die Anlass zu einer Fahndung hätten sein können. Medikamente müsse die Mutter auch nicht nehmen. Zum Leben der 53-Jährigen, zu Freundeskreis und Ähnlichem bekam die Beamtin nur dürftige Antworten. Dazu die 31-Jährige gestern: „Ich dachte, er weiß wenig über seine Mutter.“ Die Polizistin riet damals, sich im Bekanntenkreis der Mama zu erkundigen – „damit wir wissen, wo wir mit der Suche beginnen könnten“. Die Mutter sei zu dem Zeitpunkt nicht offiziell vermisst worden, betonte die Zeugin gestern. Bei dem etwa fünf bis zehn Minuten dauernden Telefonat habe der Angeklagte durchgehend total ruhig, kein bisschen nervös, überhaupt nicht auffällig gewirkt.
Spielende Kinder fanden die Leiche
Nachdem die 53-Jährige nach Mitte September 2017 nicht mehr auftauchte, lief eine große Polizeiaktion an. Gut zwei Monate nach der Bluttat, am 22. November 2017 stießen spielende Kinder in dem Wald auf die aus dem Boden ragende Hand einer Leiche. Die Tote wurde obduziert. Es handelte sich um die vermisste Frau. Sie war nach Feststellung der Rechtsmediziner eines gewaltsamen Todes gestorben. Kurz danach wurden der Sohn und sein Freund festgenommen.
Der Prozess wird am 4. Januar um 10 Uhr fortgesetzt. Das Urteil soll am 26. Februar um 12 Uhr verkündet werden.