Rosenheim/Traunstein – Großes Glück hatten die 25 Bewohner eines Mehrfamilienhauses in Rosenheim, darunter drei Kinder im Alter von zwei bis vier Jahren, bei einem Brand am 14. Juni des Vorjahres. Ein Bewohner hatte das kurz nach 3 Uhr in dem am Brückenberg gelegenen Gebäude frühzeitig bemerkt. Der mutmaßliche Brandstifter, ein 26 Jahre alter Mitbewohner, muss sich seit gestern wegen heimtückischen versuchten Mordes in zehn Fällen, wegen versuchter Brandstiftung mit Todesfolge, wegen schwerer Brandstiftung und vorsätzlicher Körperverletzung vor dem Schwurgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs verantworten. Der Prozess wird am 14., 24. und 25. Januar, jeweils um 9 Uhr, fortgesetzt.
Verärgerung über die angeblich schlechten Zustände im Haus an der Äußeren Münchner Straße und das Verhalten der Mitmieter – das soll laut Staatsanwalt Dr. Oliver Mößner das Tatmotiv des im zweiten Stockwerk lebenden 26-Jährigen gewesen sein. Der Anklage zufolge zündete der Bosnier in seinem Zimmer die auf dem Boden liegenden Matratzen an. Anschließend legte er neben der nach unten in den ersten Stock führenden Holztreppe ein weiteres Feuer mit dort gelagerten brennbaren Dingen wie Schuhe und Bekleidung. Dann entfernte er sich laut Vorwurf des Staatsanwalts mit der Absicht, in sein Heimatland zurückzukehren.
Das Zimmer des Gelegenheitsarbeiters brannte fast vollständig aus. Das Feuer entwickelte große Hitze, insbesondere beim Verbrennen des Laminatbodens. Die Zimmertüre wurde stark beschädigt. Durch die enormen Temperaturen fiel ein Schrank in einer nahen Gemeinschaftsküche von der Wand. Von dem Krach erwachte einer der Bewohner. Er weckte die zumeist noch schlafenden Menschen im zweiten Obergeschoss. Bei dem Brand entstand dicker Rauch, der bis zum Boden reichte. Manche Bewohner krochen Richtung Treppenabgang. Wahrscheinlich durch Sauerstoffmangel erlosch das Feuer im Zimmer des Angeklagten von selbst. Den Brand an der Treppe konnten Mieter mit Wasser aus Eimern löschen.
Ein vier Jahre alter Bub erlitt eine leichte Rauchvergiftung, konnte das Krankenhaus aber nach ambulanter Behandlung wieder verlassen. Im zweiten Stock schliefen zur Brandzeit zehn Menschen, unter ihnen der Vierjährige. In den Zimmern der ersten Etage befanden sich 14 Bewohner, darunter Kinder im Alter von zwei und drei Jahren. Der Gebäudeschaden belief sich auf rund 45000 Euro. Das zweite Obergeschoss, einschließlich der offenen Gemeinschaftsküchen, war wegen der starken Verrußung nicht mehr benutzbar.
Der Verdacht der Kriminalpolizei Rosenheim fiel schnell auf den erst seit kurzem in dem älteren Mehrfamilienhaus lebenden Angeklagten. Er konnte nach intensiven Fahndungsmaßnahmen noch am gleichen Tag durch Kräfte der Zivilen Einsatzgruppe im Stadtgebiet von Rosenheim vorläufig festgenommen werden. Wie sich bei den Ermittlungen durch Brandfahnder herausstellte, waren im gesamten Gebäude entgegen den Vorschriften keine Feuermelder installiert.
Der Verteidiger, Harald Baumgärtl aus Rosenheim, schilderte in einer Erklärung, sein Mandant habe das Zimmer über einen Landsmann vermittelt bekommen. Die Zustände im Haus seien aus Sicht des Angeklagten „katastrophal“ gewesen – mit Unsauberkeit überall und wenigen, aber ziemlich verdreckten sanitären Einrichtungen. Wieviele Menschen im Gebäude lebten, habe der Angeklagte nicht gewusst. Der 26-Jährige räumte die Brandlegungen in seinem Raum und an der Treppe ein. Zu den Hintergründen wollte er sich anfangs nicht äußern, besann sich jedoch: „Ich habe ein bisschen getrunken, und dieser Alkohol hat meinen Zorn noch beschleunigt.“ An Details könne er sich nicht erinnern. Es könnten etwa eineinhalb Flaschen Wein und ein paar Bier gewesen sein, meinte er. Auf Nachhaken von Vorsitzendem Richter Erich Fuchs beteuerte der 26-Jährige: „Wenn ich nachgedacht und keinen Alkohol getrunken hätte, wäre es nicht so weit gekommen.“ Und an anderer Stelle meinte er: „Ein betrunkener Mensch denkt nicht nach.“ Der Bosnier räumte ein, sich über die Verhältnisse im Haus und seine Mitbewohner, zu denen er kaum Kontakt hatte, geärgert zu haben. Was alles hätte passieren können – darüber habe er sich damals keine Gedanken gemacht: „Heute sehe ich das anders“, beteuerte der Mann
Unter den Zeugen war der Ex-Chef des Angeklagten. Er fand keine Erklärung für die Brandstiftung des Mitarbeiters, der am Tattag den Arbeitsplatz gekündigt hatte. Ein Brandsachverständiger des Bayerischen Landeskriminalamtes bestätigte die zwei Brandstiftungsstellen. Viel habe nicht gefehlt für eine Ausbreitung des Feuers auf wesentliche Teile des Gebäudes. Anhaltspunkte für die Verwendung eines Brandbeschleunigers habe er nicht gefunden.