Gutachter haben Zweifel

von Redaktion

Haftbefehl aufgehoben – Eindeutige Nachweise fehlen bislang

Aschau/Albaching – Der Tatverdächtige, der in jener Unfallnacht in Aschau den Golf gefahren und die junge Frau getötet haben soll, ist – wie bereits berichtet – wieder auf freiem Fuß. Der dringende Tatvorwurf des versuchten Totschlags durch Unterlassen – deshalb war gegen ihn Haftbefehl erlassen worden – ist aktuell nicht mehr aufrechtzuerhalten. Das bestätigte Pressesprecher, Oberstaatsanwalt Gunther Scharbert von der Staatsanwaltschaft Traunstein, Zweigstelle Rosenheim, den OVB-Heimatzeitungen auf Anfrage. Deshalb kam der 27-jährige Tatverdächtige am vergangenen Freitag wieder auf freien Fuß.

Die Schuldfrage

Ist der junge Mann damit also nicht mehr verdächtig oder gar unschuldig? Der Verdacht sei damit nicht vom Tisch oder gar ausgeräumt, so Scharbert. Doch die erste Einschätzung der Gutachter, die das Unfallauto untersucht haben, könne den Tatvorwurf nicht erhärten, nämlich dass er die Frau angefahren hat und dann einfach weitergefahren ist, obwohl er dies erkannt hat. Damit ist der dringende Tatverdacht des versuchten Totschlags durch Unterlassen derzeit vom Tisch. Dieser Nachweis werde entscheidend sein, sei allerdings schwierig zu führen, erklärt der Pressesprecher. So sehe es zumindest bis jetzt aus. Weil der dringende Tatverdacht nicht mehr besteht, ist der Verdächtige aus der U-Haft freizulassen.

Das Unfallfahrzeug

Ist dieser Golf überhaupt das Unfallauto? Dafür spricht viel, meint der Oberstaatsanwalt. Das gefundene Teil gehört allem Anschein nach zu diesem Auto.

Der Zusammenstoß

Kann man einen Menschen anfahren, ohne es zu merken? Da müsse man die Umstände beachten, heißt es aus der Staatsanwaltschaft: Schneechaos, Dunkelheit, Schneefall. Diese Frage werden Gutachter beantworten müssen.

Gibt es Indizien, ob er als mutmaßlicher Fahrer eindeutig erkannt hat, dass er eine Person angefahren hat?

Genau das ist der entscheidende Punkt, sagt Scharbert. War der Unfall vermeidbar und bemerkbar? Hätte er also etwa bremsen können und hätte er die Person eindeutig als Mensch und nicht als Ast oder Eisblock wahrnehmen müssen? Diesen Nachweis muss die Staatsanwaltschaft juristisch eindeutig führen können. Dazu werden die Gutachter benötigt.

Der Unfallhergang

Wie berichtet, waren das mutmaßliche Unfallauto Golf VI und die junge Frau in der gleichen Fahrtrichtung unterwegs. Die Frau ist auf der Straße gegangen, dort wurde sie von der linken Fahrzeugseite getroffen und zur Seite geschleudert. Das erklärte die Polizei. Dabei erlitt sie ein schweres Polytrauma, an dem sie schließlich verstarb.

Der Begleiter

Der Begleiter, über den weder Polizei noch Staatsanwaltschaft Aussagen treffen wollen, hat den Notruf abgesetzt. Ansonsten ist über ihn nichts bekannt.

Der Begleiter gilt als Zeuge. Er hat das mutmaßliche Unfallfahrzeug als Van-artig beschrieben. Doch Polizei und Staatsanwaltschaft geben zu bedenken, dass er bei seiner Aussage möglicherweise unter einem schweren Schock stand und deshalb seine Aussage mit Vorsicht zu genießen ist. Außerdem müsse man sich vorstellen, dass alles sehr schnell gegangen ist.

Weitere Ermittlungen

Es wird laut Polizei generell immer auch in andere Richtungen ermittelt. Die Polizei wird sich grundsätzlich nie zu einem frühen Zeitpunkt der Ermittlungen vorfestlegen.

Das mutmaßliche Unfallfahrzeug, der Golf VI, steht im Fokus der Ermittlungen. Aktuell werden intensiv Faser- und DNA-Spuren sowie Spuren am Lack durch Experten untersucht.

Die Ergebnisse

Mit weiteren Hinweisen zum Unfallgeschehen ist in rund zwei bis drei Wochen zu rechnen. In etwa drei Monaten werden die umfangreichen Untersuchungen weitgehend abgeschlossen sein und die Ergebnisse feststehen. Das erklärte Gunther Scharbert von der Staatsanwaltschaft.

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