Rosenheim/Traunstein – Aus Frust wegen der unmittelbar bevorstehenden Zwangsräumung durch einen Gerichtsvollzieher nach Mietschulden zündeten die Mieterinnen einer Doppelhaushälfte in Rosenheim-Happing, eine 54-Jährige und ihre 76 Jahre alte Mutter, am 19. Juli 2016 das Gebäude an mehreren Stellen an. Die Benzindämpfe lösten eine enorme Verpuffung aus, es entstand ein Sachschaden von 100000 Euro. Die Brandstifterinnen wurden tags darauf festgenommen. Sie leugneten seither stets, mit dem Brand irgendetwas zu tun gehabt zu haben. Jetzt wurde das jüngste von zwei Traunsteiner Landgerichtsurteilen mit Freiheitsstrafen rechtskräftig.
Der Bundesgerichtshof (BGH), von den Damen angerufen, bestätigte vor wenigen Tagen das Urteil der Ersten Strafkammer vom 19. Juli 2018 und verwarf damit die Revision der Angeklagten als ungerechtfertigt. Auf den Tag genau zwei Jahre nach der aufsehenerregenden Tat hatte das Gericht mit Vorsitzendem Richter Dr. Klaus Weidmann aufgrund der erdrückenden Beweislage gegen die 54-Jährige eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verhängt, gegen ihre 76-jährige Mutter drei Jahre und drei Monate Gefängnis. Die Mutter ist inzwischen nach Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung wieder auf freiem Fuß.
Diesem Urteil war die Entscheidung einer anderen Strafkammer vorausgegangen, die die Frauen im Februar 2017 zu viereinhalb und vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt hatte. Dagegen waren Tochter und Mutter zum ersten Mal vor den BGH gezogen – mit einem Teilerfolg. Mit der jetzigen BGH-Entscheidung haben die Frauen keine Möglichkeit mehr, gegen das Urteil vorzugehen.
Nach Mietschulden und einem Urteil des Amtsgerichts Rosenheim vom gleichen Vormittag hätte ein Gerichtsvollzieher damals um 10 Uhr die Zwangsräumung durchführen sollen. Eine halbe Stunde vorher legten die Mieterinnen in Haus und Garage überall Häufchen aus Zeitungen aus, die sie mit Treibstoff tränkten und anzündeten. Feuerwehrleuten gelang es unter großer Gefahr, nach der Verpuffung die vielen kleinen Feuer zu löschen. Die Mieterinnen wurden mit einer Drehleiter vom Balkon geholt und wegen des Verdachts auf eine Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert. Außenstehende trugen keine Verletzungen davon. Die Doppelhaushälfte war im Anschluss an die Tat über einen längeren Zeitraum unbewohnbar.