Traunstein/Rosenheim – Neun Jahre hinter Gitter muss ein 26-jähriger Bosnier, der in der Nacht zum 14. Juni 2018 in Rosenheim in einem heruntergekommenen Gebäude mit vielen kleinen Zimmern zwei Brände gelegt hatte. Das Schwurgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs verurteilte den geständigen Täter gestern wegen versuchten heimtückischen Mordes und versuchter Brandstiftung mit Todesfolge, jeweils in zehn Fällen, sowie wegen schwerer Brandstiftung.
Damit blieb die Kammer vier Jahre unter der Forderung von Staatsanwalt Dr. Oliver Mößner und ein Jahr über dem Antrag des Verteidigers, Harald Baumgärtl aus Rosenheim, der auf nicht mehr als acht Jahre plädiert hatte.
Der Mann aus Bosnien-Herzegowina war im Mai 2018 nach Deutschland eingereist, um bei einem Autohändler in Rosenheim zu arbeiten. Der Chef vermittelte ihm ein Zimmer in einem heruntergekommenen Haus mit vielen kleinen Wohneinheiten, in dem vor allem Ausländer lebten.
Der Angeklagte ärgerte sich über „das laute und dreckige Haus“, in dem es immer wieder zu Streitigkeiten kam – zumeist wegen Kleinigkeiten. Untertags hat der 26-Jährige am 14. Juni 2018 laut Urteil fünf Flaschen Bier getrunken und seinen Job gekündigt, um heimzufahren. Im Laufe des Abends hat er das Gebäude mehrmals mit einer Tasche verlassen und wieder aufgesucht. Das zeigten die Aufnahmen einer Videokamera. Gegen 3.20 Uhr verließ der Bosnier endgültig das Haus, in dem damals mit den Menschen im ersten Stockwerk 46 Personen weilten. Laut Videoaufzeichnung warf er dabei noch einen Blick nach oben. Dass er dabei das Feuer in der zweiten Etage sah – davon ging das Gericht im Urteil aus.
Die beiden Brände in seinem Zimmer und vor einer Abstellkammer im zweiten Obergeschoss gelegt zu haben, hatte der 26-Jährige in dem dreitägigen Prozess eingeräumt. In seinem Raum erfassten die Flammen die Tür, den Boden und den Fensterrahmen. Im Nachbarzimmer fiel ob der Hitze ein Wandschrank herunter.
Das Geräusch weckte glücklicherweise einen der zehn Bewohner, unter denen ein vier Jahre alter Bub war. In einem anderen Raum nahm ein Zeuge den Brandgeruch wahr. Er holte weitere Personen aus dem Schlaf. Das Feuer im Zimmer des Angeklagten erlosch wegen Sauerstoffmangels von selbst. Den Brand an der Treppe zum Dachgeschoss mit enormer Rauchentwicklung löschten Mieter mit Wasser. Letztlich wurde niemand ernsthaft verletzt, alle konnten ins Freie flüchten.
Im Urteil hob Fuchs hervor, dem 26-Jährigen seien die schlafenden Bewohner „gleichgültig“ gewesen: „Er nahm in Kauf, dass sie ums Leben kommen könnten.“ Der Bosnier habe „mit bedingtem Tötungsvorsatz“ gehandelt. Fuchs weiter: „Deshalb hat er versuchten Mord aus Heimtücke begangen. Er wusste, dass sich in dem Haus regelmäßig Bewohner, auch Kinder, aufhalten.“
Das Mordmerkmal „Heimtücke“ sei erfüllt, betonte Fuchs. Der Angeklagte habe die Arg- und Wehrlosigkeit der Mitbewohner bewusst ausgenutzt. Rechtlich sei das versuchter Mord an den zehn am meisten gefährdeten Menschen im zweiten Obergeschoss.
Das Gesetz schreibe für Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe vor. Wegen einer Versuchstat sei der Strafrahmen zu senken auf drei bis 15 Jahre. Eine zusätzliche Milderung verneinte der Vorsitzende Richter. Der 26-Jährige sei trotz der Alkoholisierung laut Sachverständigem schuldfähig gewesen. Fuchs schloss: „Glücklicherweise ist nicht viel passiert. Ihr Geständnis war von Einsicht und Reue geprägt. Deshalb sind wir weit unter der Forderung des Staatsanwalts geblieben.“ Der Angeklagte verfolgte das Urteil, das wahrscheinlich rechtskräftig wird, gestern mit unbewegter Miene.