Keine Gnade für Raufbold

von Redaktion

Wenn junge Männer falsche Spezln, eine aggressive Grundhaltung und eine kurze Zündschnur haben, ist das für ihr Umfeld eine gefährliche Mischung. Einem 25-jährigen Lagerarbeiter, der wiederholt kräftig zuschlug, brachte das zwei Jahre und drei Monate Gefängnis ein.

Rosenheim – Es war nicht nur auf zu viel Alkohol zurückzuführen, wenn der serbische Lagerarbeiter immer wieder in Schlägereien verwickelt wurde. Zusammen mir einem Spezl – ein 29-jähriger türkischer Bäcker, der bereits im Juli 2018 verurteilt wurde (wir berichteten) – prügelte er sich beispielsweise an einer Tankstelle, wobei er eine 47-jährige Frau mit einem Fausthieb zu Boden streckte.

In einem anderen Fall wollte er mittels eines Teleskop-Schlagstockes bei einem früheren Freund eine Schuld von zehn Euro eintreiben, begleitet vom türkischen Freund, der angeblich sogar eine Schusswaffe dabei hatte. Auf die Frage von Richter Tillmann, dem Vorsitzenden am Rosenheimer Schöffengericht, ob diese zehn Euro solch brachiale Methoden rechtfertigten, entgegnete der Serbe: „Dabei geht’s ums Prinzip.“

Prügelei wegen gemeinsamer „Ex“

Zum Dritten prügelte er sich auch noch mit einem Fürstenfeldbrucker (25) vor dem Ristorante Valentino am Max-Josefs-Platz in Rosenheim. Die beiden hatten eine gemeinsame „Ex-Freundin“, was wohl der Grund für die Auseinandersetzung war. Auch hier war der Lagerarbeiter mit lockerer Faust gleich bei der Hand.

Zwei der Zeugen wurden bezeichnenderweise aus der Strafhaft in der JVA Bernau vorgeführt. Der Bäcker war in der Verhandlung von einer umfassenden Vergesslichkeit befallen. Selbst an Taten und Situationen, die sein damaliger Kumpan längst gestanden hatte, konnte er sich nicht erinnern. Ein Aussageverweigerungsrecht hatte er – weil selber in der Sache rechtskräftig verurteilt – nicht mehr. So rettete er sich in Erinnerungslücken, um der deutschen Justiz nicht behilflich sein zu müssen.

Ähnlich war es mit einem zweiten Zeugen, obwohl er als Tatopfer der Schlägerei am Max-Josefs-Platz eigentlich ein Interesse an einer Strafverfolgung gehabt hätte. Der aber schlug sogar ein Schmerzensgeld aus. Gleichwohl wollte er mit dem Angeklagten nichts zu tun haben. Möglicherweise bremste ihn die Aussicht auf eine gemeinsame Strafverbüßung – und damit auf ein schnelles Wiedersehen – in der JVA Bernau, wo er nicht als „Verräter“ abgestempelt werden wollte.

Die Aussicht auf eine Bewährungsstrafe hätte wohl zu einem Geständnis des Lagerarbeiters geführt. Doch darauf ließ sich die Staatsanwältin nicht ein. Sie wies auf die einschlägige Vorstrafe hin und darauf, dass der Angeklagte über drei Jahre lang immer wieder seine Aggressionen, sogar brutal gegen eine Frau, auslebte. Sie forderte zwei Jahre und acht Monate Gefängnis.

Sohn (3) muss auf

den Papa verzichten

Verteidiger Wolfgang Müller verwies darauf, dass sein Mandant einen neuen Weg mit geregelter Arbeit eingeschlagen habe, nun auch Verantwortung für seinen dreijährigen Sohn übernehme und zweien der Tatopfer ein Schmerzensgeld per Vergleich fest zugesagt habe. Er beantragte 16 Monate auf Bewährung.

Das sah das Gericht anders. Es ordnete eine unbedingte Strafe von zwei Jahren und drei Monaten an.

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