„Selbstjustiz ist nicht normal“

von Redaktion

Mit Gewalt Schulden eingetrieben: Drei Angeklagte vor der Jugendkammer Traunstein

Traunstein/Traunreut/Ruhpolding – Baseballschläger, eine Pistole und Fäuste waren bei einem Überfall wegen 800 Euro Schulden auf junge Asylbewerber in einer Wohnung in Traunreut im Spiel.

Die Täter, einen 18 Jahre alten Afghanen aus Ruhpolding sowie zwei Männer aus Traunreut, einen 18-Jährigen und einen 29-Jährigen, verurteilte die Jugendkammer Traunstein mit Vorsitzendem Richter Dr. Klaus Weidmann gestern zu Jugend- beziehungsweise Erwachsenenstrafen zwischen fünf Jahren und sechs Monaten und zwei Jahren und acht Monaten. Für zwei der Angeklagten ordnete die Kammer wegen deren Drogen- und Alkoholproblemen die Unterbringung in einer Entzugsanstalt an.

Dem Überfall in der Wohnung am 11. April 2018 ging ein Streit am Spätnachmittag am Rathausplatz voraus. Einer der späteren Geschädigten, ein 22-jähriger Iraner, hatte bei dem 18-Jährigen aus Ruhpolding 800 Euro Schulden. Die drei Angeklagten wollten das Geld zurück. Einer von ihnen unterstrich die Forderung, indem er dem Schuldner die Schreckschusspistole an den Hals setzte. Ansonsten wollten die drei den Betrag bei ihm zu Hause holen.

Baseballschläger

und Pistole

Die Wohnung war etwas später jedoch leer. Nach Durchsuchen der Räume, wobei Gegenstände im Wert von 500 Euro mitgenommen wurden, wechselte das Trio gegen 22.30 Uhr in eine andere Wohnung. Unter den Asylbewerbern dort waren auch der 22-Jährige und ein Freund. Mit Baseballschlägern, Pistole und Fäusten attackierten die Täter die Anwesenden.

Zwei, darunter der Schuldner, mussten mit Verletzungen im Krankenhaus versorgt werden. Bevor sie flüchteten, demolierten die Angeklagten Mobiliar und entwendeten zwei Handys im Wert von 800 Euro. Zwei Tage später klickten die Handschellen. Damit sitzen die Männer bereits über neun Monate in Untersuchungshaft.

Staatsanwältin Martina Huber hatte auf Jugend- beziehungsweise Erwachsenenhaftstrafen zwischen vier und acht Jahren, davon zweimal verknüpft mit Unterbringung zur Drogen- und Alkoholtherapie, plädiert. Die Verteidiger – Hans-Jörg Schwarzer aus Berchtesgaden, Michael Fraunhofer aus Trostberg und Josef Neuberger aus Neuötting – hatten niedrigere Strafen, davon zweimal mit Bewährung und zweimal mit Unterbringung, beantragt.

Die Kammer verhängte gegen den nicht vorbestraften 18-Jährigen aus Ruhpolding gestern eine Jugendstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Der gleichaltrige Traunreuter erhielt eine Jugendstrafe von fünfeinhalb Jahren. Darin waren frühere Vorstrafen einbezogen. Außerdem muss er eine Entzugstherapie absolvieren.

Der mit 29 Jahren älteste Täter aus Traunreut muss mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren büßen und ebenfalls in Zwangsunterbringung in eine Entzugsanstalt. Nach dem Prinzip „Straftaten dürfen sich nicht lohnen“ müssen die Täter insgesamt 500 Euro Werteersatz an die Staatskasse überweisen.

Die Angeklagten wurden wegen verschiedener Delikte – darunter versuchte schwere räuberische Erpressung oder Anstiftung dazu, bei allen zweifache gefährliche Körperverletzung, Wohnungseinbruchsdiebstahl und Sachbeschädigung – schuldig gesprochen. Bei dem 29-Jährigen und dem 18-jährigen Traunreuter kam jeweils das „verbotene Führen einer Schusswaffe“ hinzu.

Vorsitzender Richter Dr. Klaus Weidmann zitierte in der über zweistündigen Urteilsbegründung eine Bemerkung des 29-jährigen Angeklagten während des Geschehens am Ratshausplatz an den Schuldner: „In Traunreut ist das ganz normal.“ Das Gericht vertrete eine ganz andere Meinung: „Das ist nicht normal. Das darf nicht normal werden. Das ist der Auftrag der Gerichte. Selbstjustiz widerspricht der Verfassung. Rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut. Wenn jemand Schulden nicht bezahlt, muss man zu Gericht gehen. Man kann mit Schuldnern reden – aber gewaltfrei.“

Psychiatrische Sachverständige

Ausführlich ging der Richter auf die Tatkomplexe, die Beweisführung und die rechtlichen Wertungen ein. Die Unterbringungen beruhten auf Gutachten der psychiatrischen Sachverständigen. Bei den 18-Jährigen sei die Kammer zu Jugendstrafen gelangt, habe bei beiden „schädliche Neigungen“ und die „Schwere der Schuld“ bejaht.

Bei den negativen Aspekten sprach Dr. Klaus Weidmann von massiven, gefährlichen Gewalttaten und „einem krassen Fall der Selbstjustiz“. Bei dem 18-jährigen Traunreuter seien gemäß Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sämtliche früheren Straftaten einzubeziehen, darunter acht Körperverletzungen und zwei Diebstähle. Andererseits habe der Angeklagte glaubhaft Einsicht und Reue bewiesen: „Es wäre gut, wenn Sie Ihren Grips mal in der richtigen Richtung, etwa zum Erlernen eines Berufs, einsetzen würden. Sie stehen am Scheideweg für Ihre Zukunft.“

Bei dem bislang nie straffällig gewordenen 29-Jährigen wirke das Bereitstellen der Waffe strafschärfend. Auch generalpräventive Gründe müssten berücksichtigt werden.

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