Traunstein//Mühldorf – Für einen internationalen großangelegten Anlagebetrug mit einem Schaden von über 1,7 Millionen Euro an Anlegern aus Bayern und darüber hinaus verhängte die Sechste Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Dr. Jürgen Zenkel gegen einen 64-jährigen Berliner und einen 55 Jahre alten Rechtsanwalt aus Lippstadt Freiheitsstrafen von fünf Jahren beziehungsweise zwei Jahren auf Bewährung. Außerdem müssen sie den Schaden, den sie angerichtet haben, ersetzen.
Einer der Fälle mit rund 46000 Euro Schaden hatte sich im Landkreis Mühldorf ereignet. Deshalb führte die Kripo Mühldorf die Ermittlungen. Staatsanwalt Korbinian Reiter benötigte eine halbe Stunde zum Verlesen der Anklageschrift mit 57 beziehungsweise 49 Fällen des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs mit über 2,4 Millionen Euro Schaden.
Die Angeklagten wandten zwei Vertriebsmethoden an, um Anleger für ihr betrügerisches Firmenkonstrukt anzulocken. Einerseits wurde das „Cold-Calling-Prinzip“ eingesetzt. Dabei wurden von einem Callcenter in Serbien Menschen angerufen, teils unter Vorspiegelung falscher Identitäten. Des Öfteren gaben die Betrüger vor, Mitarbeiter seriös klingender Kapitalanlagefirmen zu sein.
Der zweite kriminelle Weg, Anleger über den zu Tisch ziehen, lief über einen anderweitig verfolgten Anlagevermittler mit Doktortitel. Interessierten Anlegern wurde vorgegaukelt, sie könnten im Vorfeld eines Börsengangs außerbörslich gehandelte Aktien der Firma des 64-jährigen Hauptangeklagten erwerben.
Zahlreiche Anleger fielen auf die Masche herein und überwiesen Geldbeträge. Die Aktien sollten nach dem Börsengang der besagten Firma fast dreimal so viel wert sein, lautete das Versprechen. Das Geld wurde jedoch nicht an der Börse platziert, sondern verschwand teils nach Barabhebungen im Ausland oder direkt in den Taschen verschiedener Bandenmitglieder. Die Anleger erhielten vermeintliche „Aktienzertifikate“.
Im süd- wie im niederbayerischen Raum, aber auch im Rest Deutschlands, vertrauten Anlagewillige zwischen Mai 2016 und Januar 2018 auf die fragwürdigen Geschäfte. Zum Teil setzten sie über 100000 Euro ein. Die Gewinnchancen waren nach Anklage von Staatsanwalt Korbinian Reiter aus der Luft gegriffen.
Ein 56-jähriger Beamter der Kripo Mühldorf berichtete, ein Opfer aus Mühldorf habe Anzeige erstattet. Bei der Überprüfung des Falles habe sich gezeigt: „Hinweise auf ein operatives Geschäft gab es nicht.“ Ein Teil des Geldes sei „verzockt“ worden, hohe Beträge seien „im Nirwana gelandet“. Den 64-Jährigen bezeichnete der Polizist als Kopf, der 55-jährige Angeklagte habe eine eher untergeordnete Rolle gespielt, hätte aber als Rechtsanwalt die kriminellen Tendenzen erkennen müssen: „Ich kann mir nicht einfach Geld abzwacken und den Rest weiterleiten.“
Die Angeklagten waren zum Teil geständig. Staatsanwalt Reiter plädierte abweichend von der Anklage hinsichtlich des 64-Jährigen wegen 50-facher banden- und gewerbsmäßiger Untreue in besonders schwerem Fall auf eine Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten. „Betrug“ sei nicht nachzuweisen. Der 55-Jährige habe sich der „leichtfertigen Geldwäsche“ in 49 Fällen schuldig gemacht. Zwei Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe seien angemessen.
Der Schuldspruch der Sechsten Strafkammer deckte sich mit den Anträgen von Staatsanwalt und Verteidigern. Der Vorsitzende Richter betonte im Urteil: „Für das Anlagemodell war eigentlich nichts da.