Wasserburg/Traunstein – Ein arbeitsloser 29-jähriger Kroate versetzte einem 28-Jährigen vor eineinhalb Jahren nachts in Wasserburg zwei lebensgefährliche Messerstiche in den Rumpf bis in den Magen hinein (wir berichteten). Das Opfer überlebte dank sofortiger Hilfe mit Notoperation, ist aber bis heute erheblich beeinträchtigt. Das Schwurgericht Traunstein unter dem Vorsitz von Richter Erich Fuchs verhängte gegen den Täter gestern wegen gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren.
Nach einem Streit im März 2017 mit dem 28-Jährigen, bei dem das Auto des Vaters des Angeklagten beschädigt worden war, und wechselseitigen Strafanzeigen sah der 29-Jährige den 28-Jährigen am 25. Juli 2018 gegen 1.15 Uhr in Begleitung von zwei Bekannten auf einer Parkbank nahe einer Eisdiele in der Innenstadt sitzen. Er fuhr auf die Gruppe los und ramponierte die Parkbank leicht. Der Nebenkläger und seine Freunde konnten rechtzeitig beiseite springen.
Der Angeklagte drohte mit dem Messer in der Hand: „Ich bring dich um.“ Etwa 15 Minuten nach dieser Szene – inzwischen befanden sich die vier Männer vor dem Elternhaus des Angeklagten – ging der frühere Streit um das Auto weiter. Da griff der 29-Jährige das Messer und stach laut Anklage zu. Der Schwerverletzte flüchtete und stürzte blutüberströmt neben einem geparkten Pkw zu Boden. Der Angeklagte lief erst hinterher, kehrte dann aber um und fuhr zu seiner Freundin nach München. Dort wurde er später vorläufig festgenommen.
Ärzte stellten im Krankenhaus einen Stich zwischen die Rippen durch das Zwerchfell bis in den Magen mit Eröffnung des Brustkorbs und einer Luftbrust fest sowie einen zweiten Stich in den Oberbauch bis in die Bauchhöhle und zur Leber. Nach zwei Wochen auf der Intensivstation musste der 28-Jährige noch eine Woche in der Klinik bleiben. Ein Rechtsmediziner attestierte, der Geschädigte hätte ohne sofortige ärztliche Versorgung sterben können.
Der Verteidiger, Harald Baumgärtl aus Rosenheim, korrigierte gestern Aussagen seines Mandanten vom ersten Prozesstag zu einer angeblichen Notwehrsituation. Beim Verlesen des Bundeszentralregisters mit drei Vorstrafen versuchte der Angeklagte, einen Vorfall in der Münchner S-Bahn herunterzuspielen. Dem Vorsitzenden Richter riss der Geduldsfaden: „Solchen Typen wie Ihnen möchte ich nicht nachts in der S-Bahn begegnen. Schauen Sie sich die Bilder an. Sie greifen einen dunkelhäutigen Mann an. Eine Frau kommt dazu. Sie schubsen sie raus. Hören Sie auf mit Ihren Märchen.“ Hinterher entschuldigte sich der 29-Jährige mit betroffener Miene.
Der psychiatrische Sachverständige, Dr. Josef Eberl vom Bezirksklinikum in Gabersee, bescheinigte dem Angeklagten voll erhaltene Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit zur Tatzeit. Gewisse phasenweise affektive Schwankungen und Gereiztheit seien nicht von Krankheitswert. Trotz dem von dem 29-Jährigen angegebenen Missbrauch von Alkohol und Kokain seien die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer Entzugsanstalt nicht erfüllt.
Staatsanwalt Dr. Oliver Mößner rückte im Plädoyer auf sieben Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung von einem Tötungsvorsatz, auch einem bedingten, ab. Der Kroate wolle von den Folgen der Stiche nichts bemerkt haben. Dies sei durch Zeugenaussagen widerlegt. Das Vorverhalten in der Innenstadt spreche „Bände“. Nach beleidigenden Äußerungen des 28-Jährigen habe der Angeklagte zugestochen.
Nachgewiesen sei eine gefährliche Körperverletzung in zwei Varianten – mit einem gefährlichen Werkzeug und einer abstrakt lebensbedrohlichen Behandlung. Der 29-Jährige habe zwar ein Schmerzensgeld von 7500 Euro bezahlt, mache aber letztlich das Opfer für alles verantwortlich. Damit liege kein Täter-Opfer-Ausgleich vor. Der 28-Jährige leide unter körperlichen und psychischen Langzeitfolgen. Nebenklagevertreter Jörg Zürner aus Mühldorf betonte, er habe „überhaupt keine Zweifel an einem Tötungsvorsatz“. Der 28-Jährige habe die erste Attacke nur unbeschadet überstanden, weil er von der Bank weggesprungen sei. Bei dem zweiten Angriff habe der Angeklagte zweimal mittig in den Oberkörper gestochen: „Wenn das kein Tötungsvorsatz ist – was dann?“
Der Angeklagte habe sich durch die drei Personen, alle „richtig kräftige Typen“, vor seiner Haustür subjektiv bedroht gefühlt, argumentierte Verteidiger Harald Baumgärtl aus Rosenheim. Er nahm eine vorherige „massive Beleidigung“ durch den Nebenkläger, eine Spontantat, keinen Tötungsvorsatz und einen umfassenden Täter-Opfer-Ausgleich an. Wegen einer gefährlichen Körperverletzung sei eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren und zehn Monaten ausreichend. „Ich fühle große Reue“, sagte der Angeklagte.
Im Urteil konstatierte Richter Erich Fuchs, die Verletzungen des Opfers seien „akut lebensgefährlich“ gewesen. Der Angeklagte sei entgegen seiner Einlassung nicht stark unter Alkohol gestanden. Einige Angaben des 29-Jährigen seien widerlegt durch glaubwürdige Zeugen. „Es bestand keine Notwehrlage.“
Beschädigtes
Auto als Motiv
Einen bedingten Tötungsvorsatz verneinte die Kammer. Die Vorgeschichte mit dem beschädigten Auto sei „das Motiv für die Wut des Angeklagten“ gewesen. Wenn man von einem Tötungsvorsatz ausgehe, liege gleichzeitig ein freiwilliger Rücktritt vom Tötungsversuch vor. Zu einem Täter-Opfer-Ausgleich gelangte das Schwurgericht nicht, hielt dem Angeklagten aber das bereits gezahlte Schmerzensgeld strafmindernd zugute.