„Wir bewegen uns im Nebel“

von Redaktion

Unfalltod zweier Samerbergerinnen: Gutachter kann wenig beitragen

Rosenheim – Am Ende konnte sie die Tränen nicht mehr zurückhalten. Ausnahmsweise waren es allerdings keine Tränen der Trauer über den Verlust der Tochter, sondern Tränen der Wut. „Wie kann er nur so etwas behaupten?“, fragte Kerstin Rüth sichtlich erregt. Aufgebracht hatte sie Dr. Andreas Michel, Anwalt des angeklagten Riederingers (25). Er hatte die Frage in den Raum gestellt, ob die tödlich verunglückte Samerbergerin Melanie Rüth (21) selbst den Unfall (siehe Kasten) hätte verhindern können.

Schwarzer Pullover, hellblaue Jeans, Vollbart – so präsentierte sich der angeklagte junge Mann aus Riedering am gestrigen Dienstag zum Prozessauftakt vor dem Rosenheimer Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Dr. Cornelia Doliwa. Seitens der Staatsanwaltschaft wird ihm vorgeworfen, einen überholenden Autofahrer beim Wiedereinscheren behindert und somit einen tödlichen Unfall auf der Miesbacher Straße provoziert zu haben. Bei diesem waren zwei junge Frauen vom Samerberg ums Leben gekommen (wir berichteten).

Mit versteinerter Miene, den Kopf gesenkt – so verfolgte der 25-Jährige einen Großteil des ersten von fünf angesetzten Prozesstagen. Das Reden überließ er seinem Rosenheimer Anwalt. Auf dessen Ratschlag, wie der Rechtsbeistand deutlich machte. „Ich habe ihm geraten, keine Angaben zur Sache und zur Person zu machen“, sagte Michel und begründete das Vorgehen mit „einer Vorverurteilung, die durch die Berichterstattung“ bereits stattgefunden habe.

Dass der Riederinger sich selbst zu den Vorwürfen nicht äußern wollte – für Manuela Daxlberger, Mutter der verunglückten Ramona, keine Überraschung. „Es ist genau das, was ich erwartet habe.“

Während der Angeklagte schwieg, hatte Unfallgutachter Andreas Thalhammer hingegen viel zu berichten. Er schilderte ausführlich, wie sich der direkte Zusammenstoß nach seinen Erkenntnissen abgespielt hatte, verwies aber bereits zu Beginn seiner Ausführungen darauf, dass „technische Gutachten immer nur so gut sind, wie es auch die Grundlagen sind“.

Relativ sichere Angaben konnte Thalhammer daher nur zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge auf der Miesbacher Straße machen. So sei der VW Golf von Simon H. aus Ulm mit einer Geschwindigkeit von 88 bis 94 Stundenkilometern auf den Nissan Micra von Melanie Rüth geprallt. Die Samerbergerin habe beim Zusammenstoß ein Tempo von 54 bis 61 Stundenkilometern gehabt.

Sicher sei laut Thalhammer auch, dass die 19-Jährige zeitlich keine Möglichkeit mehr gehabt habe, auf das entgegenkommende Fahrzeug zu reagieren. Denn Melanie Rüth habe den Golf höchsten zwei Sekunden vor dem Aufprall sehen können, während Simon H. sowie die beiden BMW-Fahrer den Nissan bereits vier Sekunden vor dem Aufprall bemerkt haben könnten. Die Energie, die auf den Nissan gewirkt habe, sei extrem gewesen. Thalhammer: „Die Wahrscheinlichkeit, diesen Unfall zu überleben, ging eigentlich gegen null.“

Messstellen in

der Fahrbahn

Bei der Frage, ob die BMW-Fahrer beim Überholvorgang des Ulmers die Lücke zum Wiedereinscheren zugemacht haben, konnte der Sachverständige hingegen nur „Hypothesen“ anstellen. So seien an zwei Messstellen in der Fahrbahn auf Höhe der Kreuzung zur Mangfallstraße Fahrzeuggruppen erkennbar, deren Abstand sich bei einer weiteren Messung rund 91 Meter weiter verringert habe. Ob es sich dabei um den Golf und die beiden BMW handle, sei aber ebenso spekulativ wie ein möglicher Abstand zwischen den BMW kurz vor dem Unfall.

Wie weit das Spektrum an Möglichkeiten reicht, zeigte Thalhammer auf, als er eine Aussage aus den Prozessen im Mai ins Feld führte. Damals hatte der Beifahrer des Angeklagten ausgesagt, dass er beim Passieren der Unfallstelle noch das Klirren der Glassplitter gehört habe. „Wenn wir diese Aussage als Grundlage nehmen, dann könnte der Abstand zwischen den beiden BMW bei einer angenommenen Geschwindigkeit von 70 km/h zwischen 5,8 und 19,4 Meter gelegen haben.“ Seien die BMW allerdings schneller unterwegs gewesen, sei auch der Abstand größer gewesen.

Auch auf die Frage der Richterin, wie viel Platz ein Fahrer zum Einscheren brauche, konnte der Gutachter keine Angaben machen: „Das ist letztlich eine juristische sowie eine verkehrspsychologische Frage.“ Er gab zu: „Wir bewegen uns hier im Nebel.“

Lichten könnte sich dieser aber, wenn am nächsten Verhandlungstag, 19. Februar, die ersten Zeugen aussagen. Denn Thalhammer hat Simulationen angefertigt, mit deren Hilfe bestimmte Aussagen auf deren Wahrheitsgehalt überprüft werden können.

Zwei Fahrzeuge

in einer Spur?

Sicher war sich der Gutachter indes, dass der Unfall auf jeden Fall hätte verhindert werden können. Denn die Straße sei an dieser Stelle so breit, dass Simon H. und die BMW nahezu in eine Spur gepasst hätten.

Was Anwalt Michel zu einer These veranlasst, die bei den Prozessbeobachtern für Kopfschütteln, bei den Eltern der Unfallopfer für Wut sorgte. Michel: „Dann hätte ja die Nissan-Fahrerin problemlos durch die Lücke fahren können.“

Junge Frauen vom Samerberg sterben

Es war ein Unfalldrama, das die Menschen der Region auch 27 Monate später bewegt: Am Sonntag, 20. November 2016, war Melanie Rüth (21) vom Samerberg in ihrem Nissan Micra mit ihren Freundinnen Lena und Ramona Daxlberger (15) auf dem Weg nach Hause, als ihr um 21.04 Uhr auf ihrer Spur der damals 23-jährige Simon H. aus Ulm entgegenkam und frontal in den Nissan krachte. Die 21-Jährige starb noch an der Unfallstelle, Ramona Daxlberger, die auf dem Rücksitz gesessen hatte, wenige Stunden später im Krankenhaus. Ramonas Schwester Lena, heute 21 Jahre alt, überlebte schwerstverletzt. Schnell rückten auch zwei BMW-Fahrer in den Fokus der Polizeiermittlungen, nachdem unter anderem der Ulmer Unfallfahrer direkt nach dem Zusammenstoß davon sprach, von dem BMW-Fahrern am Wiedereinscheren gehindert worden zu sein. Während die Ermittlungen gegen den hinteren Fahrer zunächst eingestellt wurden, musste sich neben Simon H. auch der vordere BMW-Fahrer, Daniel R. aus Kolbermoor, im Frühjahr 2018 vor Gericht verantworten. Das Rosenheimer Schöffengericht sah es damals als erwiesen an, dass der Ulmer zwar die Situation falsch eingeschätzt, der Kolbermoorer aber den Ulmer am Einscheren gehindert hatte. So verurteilte das Gericht Simon H. zu 20 Monaten Haft auf Bewährung, während Daniel R. eine Haftstrafe von zwei Jahren antreten soll. Der Kolbermoorer hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, die Verhandlung wird voraussichtlich im Frühjahr in Traunstein stattfinden. Das Rosenheimer Gericht legte der Staatsanwaltschaft zudem nahe, auch die Ermittlungen gegen den zweiten BMW-Fahrer erneut aufzunehmen. Deshalb muss sich der Riederinger jetzt eben vor dem Schöffengericht verantworten.mw

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