Volksverhetzung: Vorwurf vom Tisch

von Redaktion

Staatsanwalt stellt Ermittlungen ein

Bad Aibling – Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat die Prüfung mehrerer Strafanzeigen gegen den bayerischen Landtagsabgeordneten Andreas Winhart (AFD) abgeschlossen und keine Ermittlungsverfahren gegen den Politiker eingeleitet.

Die Anzeigeerstatter warfen dem Bad Aiblinger aufgrund seiner Äußerungen anlässlich einer Wahlkampfveranstaltung der Partei in Willing bei Bad Aibling Volksverhetzung vor. Dort äußerte er sich abwertend über albanische und kosovarische Pflegekräfte sowie über schwarzafrikanische Flüchtlinge und bezeichnete es als möglich, Seenotrettungsschiffe zu versenken (wir berichteten).

Bei der rechtlichen Bewertung des Sachverhalts war nach Angaben der Staatsanwaltschaft die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung zum Grundrecht der Meinungsfreiheit entscheidend. Demnach würden Äußerungen im politischen Meinungskampf besonderen Schutz genießen. Insoweit bestehe das Recht auf polemische Zuspitzung und zur bewussten Provokation, so die Einschätzung der Staatsanwaltschaft. re

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