Traunstein/Seeon-Seebruck – Eine 98-jährige Frau wurde nach einem Kurzzeitpflegeaufenthalt im Herbst 2016 Opfer einer Unterschlagung mit einem Schaden von mehreren Tausend Euro durch einen 58-Jährigen aus Seeon-Seebruck. Das Amtsgericht Traunstein mit Richter Christopher Stehberger verurteilte den erst schweigenden, letztlich geständigen Angeklagten zu sieben Monaten Haft mit dreijähriger Bewährungszeit und einer Geldauflage an die Staatskasse von 2000 Euro.
Gemäß Anklage von Staatsanwältin Mona Peiß waren der Angeklagte und seine Ehefrau (53) seit Sommer 2012 Vorsorgebevollmächtigte der alten Dame. Das Paar hatte einen Hausschlüssel, kümmerte sich um die Seniorin, erledigte Einkaufsfahrten und kleine Reparaturen. Probleme gab es dabei nie, so die 98-Jährige im Zeugenstand.
Nach einem Unfall, OP, Krankenhaus und Reha musste die Frau im Spätsommer zehn Wochen in Kurzzeitpflege. In ihrer Abwesenheit nahm der Angeklagte acht Umschläge mit jeweils 1000 Euro an sich, dazu eine Uhr, Gold- und Silberschmuck sowie einen Ozelot-Pelzmantel.
Die Seniorin widerrief die Vorsorgevollmacht Mitte Dezember 2016 nach ihrer Rückkehr und ließ das Schreiben durch ihre neue Bevollmächtigte, eine andere Nachbarin, übergeben. Auf deren Frage nach dem Verbleib der Wertgegenstände wies der Angeklagte zurück, die Dinge zu haben. Bei einer polizeilichen Durchsuchung im März 2017 wurde jedoch alles in seinem Haus gefunden – teils sehr gut versteckt.
Der Angeklagte und seine Frau äußerten sich im Prozess nicht. Die im Rollstuhl sitzende 98-Jährige, begleitet von ihrem Anwalt Stefan Conrads aus Traunstein, erinnerte sich an die Geschehnisse. Sie hatte ihre Wertsachen raffiniert versteckt. Der Ozelot war ein Geschenk ihres verstorbenen Mannes. Kurz vor der Entlassung aus der Klinik teilte der 58-Jährige der alten Frau mit, er mache Urlaub, werde ihre Wohnung abschließen und ihre Wertgegenstände sicher verwahren. Bei der Rückkehr entdeckte die 98-Jährige das Fehlen ihrer Wertsachen, widerrief die Vorsorgevollmacht.
„Ach, die Alte.
Die hatte ja nichts.“
Die neue Bevollmächtigte (51) schilderte, auf die Frage nach dem Verbleib der Wertsachen habe der Angeklagte gesagt: „Ach, die Alte. Die hatte ja nichts.“ Eine Polizeibeamtin bezeichnete die 98-Jährige als bei der Strafanzeige „sehr strukturiert“. Der 58-Jährige habe in einer Vernehmung erklärt, er habe die Sachen nur verwahrt – „bis die Frau stirbt“. Bestehlen habe er sie nicht wollen.
Bei diesem Verfahrensstand legte Richter Christopher Stehberger dem Angeklagten ein Geständnis ans Herz. Nach einer Beratungspause gab Verteidiger Dr. Andreas Kastenbauer aus Traunstein namens seines Mandanten ein Geständnis ab. Der 58-Jährige wolle sich bei der Geschädigten, die noch im Gerichtssaal weilte, entschuldigen: Er war verärgert über den Widerruf der Vollmacht und hat deshalb die Sachen an sich genommen. Jeder Mensch mache Fehler, so die 98-Jährige.
„Keine Frage, Sie waren gut beraten. Alles andere als ein Geständnis hätte eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr zur Folge gehabt“, führte der Richter im Urteil aus. Die 98-Jährige habe ihre Wertsachen weitgehend zurückbekommen. Angesichts der 8000 Euro in bar und des Wertes der anderen Dinge müsse eine Freiheitsstrafe sein, auch wenn der Angeklagte ein anständiger Kerl sei – der „einmal eine falsche Entscheidung getroffen habe“.