Traunstein/Altenmarkt/Schnaitsee – Angeklagt, seine Mutter mit Hammerschlägen ermordet zu haben, ist ein 21-Jähriger. Er hatte die Leiche der Mutter mithilfe eines – vom Gericht vergangenes Jahr freigesprochenen – Freundes nahe Schnaitsee vergraben. Zehn Wochen später stießen Kinder auf die Tote.
Nach seiner Festnahme am 23. November 2017 hatte der Sohn die Tat mit einem massiven Biss in die Lippe, mit mehrmaligem Würgen, Schlägen mit einem Zimmererhammer gegen den Kopf und Verpacken der Leiche in Plastik zweimal bei der Polizei und einmal vor dem Ermittlungsrichter in allen grausamen Details gestanden. In dem seit Ende Oktober andauernden nichtöffentlichen Prozess hingegen hatte er sich weder zur Tat noch zu seinen Motiven geäußert. So musste das Schwurgericht mit Vorsitzendem Richter Dr. Klaus Weidmann auf zahlreiche Zeugen zurückgreifen.
Die Erkenntnisse daraus sowie die Angaben des Angeklagten zu seiner Vita bewertete gestern Dr. Alexander Rieger, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie in München. In der Kleinkinderzeit sah der Gutachter „keine auffälligen Befunde“. Im Kindergartenalter und in den ersten Schuljahren des Angeklagten habe es deutliche Veränderungen gegeben – mit mehrmaligem Wechsel der Einrichtungen und Rückzug des „Einzelgängers“.
Menschenscheu in der Schulzeit geworden
Rieger sprach von einer „überprotektiven Phase zwischen Mutter und Sohn“. Die Beziehung sei konfliktreich und ambivalent verlaufen. Der Jugendliche sei in der Schulzeit zunehmend menschenscheu geworden. Das habe sich in der neunten Klasse verdichtet. Nach dem Abitur habe der junge Mann – parallel zu seiner sozialen Isolierung – in einer Internetfirma mitgearbeitet. Die Außenbezüge des jungen Mannes seien immer weniger geworden.
Rieger ging von einer erheblichen frühkindlichen Entwicklungsstörung und einer emotionalen Störung mit sozialer Ängstlichkeit aus. Die soziale Phobie des Angeklagten sei „sehr ausgeprägt“. Man könne auch von einer „sonstigen tiefgreifenden Entwicklungs- und Bindungsstörung“ reden. Im nachpubertären Alter seien „misstrauische Züge“ hinzugekommen.
Bei testpsychologischen Untersuchungen des 21-Jährigen – so Rieger weiter – habe sich ein durchschnittlicher Intelligenzquotient von 108 ergeben. In Bezug auf die Reifung des jungen Mannes seien mehrere Werte auffällig gewesen. In puncto Aggressionen habe der Angeklagte bei „spontaner Aggression“ erhöhte Werte angegeben. Die Aggressionshemmung wiederum sei unterdurchschnittlich. Bei „sozialer Angst“ seien alle Werte erhöht gewesen.
Aus den relevanten Befunden eines von den Verteidigern beauftragten Privatgutachtens mit anderen Testmethoden nannte der Jugendpsychiater erhöhte Werte bei Bereichen wie Depression, Antriebskraft und soziale Introversion. Die Befunde fielen allerdings nicht aus dem Rahmen, betonte der Facharzt. In Vielem gehe er mit dem Kollegen konform. Manches bestätige seine Befunde, anderes sei nicht vergleichbar, meinte der vom Gericht bestellte Sachverständige. Der Kollege habe Hinweise auf verschiedene Persönlichkeitsstörungen beim Angeklagten gesehen, auch Hinweise auf „Kaltherzigkeit“ und auf das Fehlen von Schuldgefühlen.
Die Diagnose einer „kombinierten Persönlichkeitsstörung“ begründete Rieger mit einer kontinuierlichen Interaktionsstörung und mit „der hypersensiblen Situation im Dreieck mit Vater und Mutter“. Die Entwicklung des Angeklagten habe sich in den verschiedenen Lebenssituationen krisenhaft zugespitzt und sei verstärkt worden durch seine Persönlichkeitsdefizite. Eine erheblich beeinträchtigte Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit aufgrund der kombinierten Persönlichkeitsstörung könne nicht ausgeschlossen werden, bescheinigte der Jugendpsychologedem 21-Jährigen. Die Einsichtsfähigkeit des Angeklagten sei jedoch nicht tangiert gewesen.
Kapuzenpulli
und Jeans
Das Gutachten und die Befragung des Sachverständigen durch die Prozessbeteiligten dauerten gestern von morgens bis in den späten Nachmittag. Der 21-Jährige, wie immer im gleichen rötlichen Kapuzenpulli und Jeans, wirkte weniger teilnahmslos als an den bisherigen zwölf Verhandlungstagen.
Der Prozess geht am Dienstag, 26. Februar, um 9 Uhr weiter – dann mit den Plädoyers von Staatsanwalt Markus Andrä und der Verteidiger, Dr. Adam Ahmed aus München und Dr. Herbert Buchner aus Traunstein.
Das Urteil soll am Donnerstag, 28. Februar, um 14 Uhr verkündet werden.