Rosenheim – „Kannst Du bei den Geschichten, die Du erzählst, eigentlich noch ruhig schlafen?“ Mit dieser Frage hatte Daniel R. (25) aus Kolbermoor, der im Mai 2018 zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden war und derzeit auf seinen Berufungsprozess wartet (siehe Kasten), Simon H. (26) aus Ulm in einer Prozesspause völlig aus der Fassung gebracht. Nur das Eingreifen eines Anwalts sowie mehrerer Justizbeamter konnte verhindern, dass es zu Handgreiflichkeiten zwischen den beiden jungen Männern gekommen war.
Im Gerichtssaal selbst hatte nur Simon H. gesprochen, nachdem Harald Baron von Koskull seinem Mandanten Daniel R. in Hinblick auf den Berufungsprozess geraten hatte, keine Angaben zum Unfallgeschehen zu machen. In seinen Aussagen belastete der heute 26-Jährige, der am 20. November 2016 frontal in das Fahrzeug von Melanie Rüth (21) vom Samerberg gekracht war, den angeklagten Riederinger (25) und seinen Kumpel Daniel R. schwer. Zunächst sei er auf der Miesbacher Straße in Rosenheim von den beiden BMW-Fahrern überholt worden. Anschließend hätten sie ihre Geschwindigkeit deutlich reduziert.
Daraufhin habe er sich entschieden, selbst zu überholen. Doch nun hätten auch die BMW-Fahrer Gas gegeben und ihn am Wiedereinscheren gehindert. Bis es letztlich zum folgenschweren Zusammenstoß gekommen war, bei dem Melanie Rüth und Ramona Daxlberger (15) starben, Ramonas Schwester Lena (19) zudem schwer verletzt wurde.
„Meines Erachtens war zwischen den BMWs höchstens eine Autolänge Platz, vielleicht auch weniger“, sagte der Ulmer im Zeugenstand, der in einem Telefonat direkt nach dem Unfall gegenüber seiner Schwester geäußert hatte: „Die Schweine haben mich nicht reingelassen.“ Auf die Frage von Dr. Cornelia Doliwa, Vorsitzende Richterin am Rosenheimer Schöffengericht, weshalb er nicht einfach gebremst habe, antwortete der Unfallfahrer: „Diese Frage stelle ich mir selber oft. Es ging alles so schnell.“
Dass die Lücke zu klein gewesen sei – diese Auffassung teilten die Beifahrer in den beiden BMWs, ein 22-jähriger und ein 24-jähriger Kolbermoorer, keineswegs. Beide Zeugen gaben – wie bereits im Prozess gegen Daniel R. im Frühjahr 2018 – an, dass es sich bei beiden Überholvorgängen um normale Überholsituationen gehandelt habe und die Lücke zum Wiedereinscheren für Simon H. groß genug gewesen sei. „Wir haben uns gefragt, warum er nicht einschert“, schilderte der Beifahrer im vorderen BMW seine Erlebnisse. Der 22-jährige Kolbermoorer, Beifahrer im Fahrzeug des Angeklagten, wehrte sich zudem gegen Behauptungen aus dem ersten Prozess, die vier BMW-Insassen hätten sich nach dem Zusammenstoß nicht um die Unfallopfer gekümmert. Was der Polizist, der als Erster am Unfallort eingetroffen war, zumindestens im Falle des Angeklagten bestätigen konnte. Er habe beim Eintreffen der schwerverletzten Ramona Daxlberger beigestanden.
Nachdem dann Sanitäter die medizinische Versorgung der Verletzten übernommen hatten, hätten die BMW-Insassen aber ausreichend Zeit gehabt, sich für Angaben zum Unfall abzusprechen, wie ein anderer Polizist im Zeugenstand angab. So habe der angeklagte Riederinger, der bei der Vernehmung „sehr aufgeregt, emotional und nah am Wasser gebaut“ war, immer wieder seine Aussagen verändert, so „als ob er sich nicht mehr genau an die Geschichte, die abgesprochen war, erinnern konnte“. Was Dr. Andreas Michel, Anwalt des Riederingers, so nicht stehen lassen konnte: „Vielleicht lag es aber auch daran, dass er von diesem Erlebnis einfach mitgenommen war.“
Ob die Betroffenheit aufgrund des tödlichen Unfalls beim 25-Jährigen lange angehalten hat, darüber spekulierten die Prozessbeobachter: Denn wie in der Verhandlung bekannt wurde, kam der Riederinger bereits rund ein halbes Jahr nach dem tödlichen Unfall in Rosenheim bereits wieder mit dem Gesetz in Konflikt. Im niederbayerischen Geiselhöring war er am 24. Juni 2017 von einer Streife erwischt worden, als er mit einem unbekannten BMW-Fahrer durch einen Kreisverkehr gedriftet war und sich schließlich sogar mit seinem Fahrzeug gedreht hatte. Gegenüber dem Polizisten, der ihn damals zur Rede stellte, gab der Angeklagte schließlich zu Protokoll: „Das war doch nur Spaß!“