Auf DNA-Spuren kommt es an

von Redaktion

Unfalltragödie von Aschau: Ermittlungen nun in entscheidender Phase

Rosenheim/Aschau – Veronika (23) wird mitten in der Nacht im dichten Schneetreiben von einem Auto erfasst und getötet. Der mutmaßliche Fahrer (27) will den Unfall nicht bemerkt haben. Ist das möglich? Sieben Wochen nach dem tragischen Unfalltod der jungen Frau bei Aschau gibt es auf diese Frage immer noch keine Antwort.

Doch die Ermittlungen, so versichert Oberstaatsanwalt Gunther Scharbert im Gespräch mit den OVB-Heimatzeitungen, laufen weiter auf Hochtouren – und dürften nun in die entscheidende Phase kommen. Scharbert: „Es laufen mehrere Gutachten. Jetzt gilt es, die Ergebnisse und einzelnen Puzzle-Teile zusammenzufügen.“

Auch wenn der tatverdächtige Aschauer schnell wieder aus der Untersuchungshaft freigelassen wurde, heißt das noch lange nicht, dass er aus dem Schneider ist.

Die Untersuchungen am mutmaßlichen Tatfahrzeug, einem weißen VW Golf mit Traunsteiner Kennzeichen, sind abgeschlossen – die Zuordnung der Spuren allerdings noch nicht. Das heißt: Die Spezialisten der Rosenheimer Kripo haben zahlreichen DNA-, Mikro- und Faserspuren am Wagen gesichert. Das Material wurde an mehrere Labors geschickt, die sich zum Teil im Ausland befinden. Nun muss alles noch zusammengeführt werden.

Ziergitter stammt

von dem VW Golf

Der Knackpunkt dabei: Falls es Spuren am Frontbereich des Wagens gibt, die zweifelsfrei dem Opfer zugeordnet werden können, wäre das ein möglicherweise entscheidendes Glied in der Beweiskette. Denn noch können die Ermittler nicht zweifelsfrei belegen, dass der VW Golf der Unfallwagen ist.

Doch eins ist klar: Das Ziergitter, das in der Unglücksnacht am Tatort zurückblieb, stammt zweifelsfrei von dem VW Golf, an dessen Steuer der 27-Jährige saß. Das haben Gutachter festgestellt, die das Plastiksteckteil für die linke Frontseite, das am mutmaßlichen Unfallwagen fehlte, genau untersucht haben. Das Ergebnis: Nicht nur der Typ passt zum Wagen, auch die Beschaffenheit des Kunststoffgitters (zum Beispiel kleine Kratzer und Abnutzungen im Lack) deckt sich mit dem Zustand der Karosserie des Wagens.

Abgesehen davon ist es den Fahndern der Ermittlungsgruppe „Schneefall“ gelungen, das Zeitfenster, in dem das Teil verloren gegangen sein muss, auf ein Minimum zu reduzieren. In der Unfallnacht schneite es heftig. Das Gitter wurde nicht unter dem Schnee gefunden, sondern darauf. Wertet man die Fahrtenbücher der Schneepflüge und die Aufzeichnung verschiedener Videokameras aus, bleibt nicht viel Spielraum.

Mit der Frage, ob ein Auto einen Menschen erfassen kann, ohne dass es der Fahrer bemerkt, hat sich die Rosenheimer Polizei übrigens schon einmal beschäftigt. Der Fall sorgte 2002 für großen Wirbel. Letztlich wurde der Student am Steuer des Wagens zu einer Bewährungsstrafe verurteilt – wegen „Gleichgültigkeit“ (siehe unten).

Im aktuellen Fall scheinen den Ermittlern die Angaben der Zeugen beim Zusammenfügen des Puzzles nicht viel weiterzuhelfen. Veronikas Begleiter wurde vor kurzem „nachvernommen“, wie es im Ermittler-Jargon heißt. Neue Erkenntnisse brachte das nicht. Der Wagen kam von hinten, als der Zeuge mit der 23-Jährigen gegen 3.45 Uhr zu Fuß nach Hause ging – er auf dem Gehweg, Veronika am rechten Straßenrand, etwa zwei Meter links von ihm, auf der anderen Seite des Grünstreifens zwischen Fußweg und Fahrbahn, auf dem sich der Schnee türmte.

Auch die drei Insassen im weißen VW Golf bleiben bei ihrer Aussage. Sie hätten nichts gesehen, weder einen Unfall noch einen Aufprall bemerkt, gaben der 27-jährige Beschuldigte am Steuer, sein 22-jähriger Mitfahrer und eine 23-jährige Frau an. Alle drei hatten zuvor die Diskothek Eiskeller besucht, ebenso wie das spätere Unfallopfer und der Zeuge. Der Wagen ist auf den Vater der 23-Jährigen zugelassen. Ob sich der Fahrer angetrunken ans Steuer gesetzt hat, ist nach wie vor Gegenstand der Ermittlungen. Hierzu gibt es wohl unterschiedliche Angaben.

Schuldig wegen „Gleichgültigkeit“

Dass ein flüchtiger Autofahrer einen schweren Unfall nicht bemerkt haben will: Das hat es schon einmal gegeben. Selten sorgte ein Unfall in der Region für so viel Gesprächsstoff wie der eines Studenten (28), der mit seinem Wagen 2002 in einer Juli-Nacht einen Menschen erfasst, ihn über vier Kilometer weit von Kolbermoor nach Rosenheim mitschleift und das angeblich nicht mitbekommt. Er gibt zu Protokoll, er habe eine „Erschütterung“ gespürt und auf ein Schlagloch zurückgeführt. In Rosenheim, beim Einfahren in eine Tiefgarage, hätten die Räder blockiert. Erst dort habe er die schreckliche Entdeckung gemacht.

Die Ermittler kaufen ihm das nicht ab. Letztlich wird der FH-Student, der über drei Monate in U-Haft in München-Stadelheim saß, wegen Fahrerflucht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, samt einem halben Jahr Führerscheinentzug verurteilt. Vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung beziehungsweise Tötung wird er freigesprochen. Denn das Opfer war vermutlich schon tot, als es vom Seat des Angeklagten erfasst wurde. Der entscheidende Strafzumessungsgrund, so der Vorsitzende Richter Heinrich Loeber, sei die „überdurchschnittlich große Fahrlässigkeit“ und „Gleichgültigkeit“ gewesen, mit der der Angeklagte als Fahrer zu Werke gegangen sei.

Der ebenso tragische wie einzigartige Unfall machte es allen Beteiligten in dem Prozess am Rosenheimer Schöffengericht schwer. Bei der Wahrheitsfindung habe man mit juristischen Begriffen arbeiten müssen, die im Zusammenhang mit dem Tod eines Menschen pietätlos klängen, betonte der Richter. Gängige gesetzliche Kategorien griffen dabei laut Loeber nicht. Denn: Wenn eine Leiche unter den Seat geraten war, dann war das, was sich am 13. Juli 2002 um 3.07 Uhr in Kolbermoor in der Rosenheimer Straße ereignete, gar kein Unfall. Dennoch wird der 28-Jährige im Oktober 2002 wegen Fahrerflucht verurteilt. ls

Mutmaßlicher Fahrer kannte das Opfer

Es ist eine Tragödie, die betroffen und fassungslos macht: Veronika, in Aschau zu Fuß unterwegs, wird nachts im dichten Schneetreiben von einem Auto erfasst und schwerstverletzt. Der Unfallwagen fährt weiter, die 23-jährige Frau aus Albaching stirbt Stunden später im Krankenhaus. Wenige Tage später ist klar: Der mutmaßliche Todesfahrer und Veronika kannten sich gut. Sie waren Kollegen: Die 23-Jährige arbeitete in der Residenz Heinz Winkler an der Rezeption, der 27-Jährige in der Hotelküche des Aschauer Sterne-Kochs.

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