Traunstein/Aschau – Opfer einer Betrügerbande wurden eine 79-Jährige aus Aschau und ein 83 Jahre alter Mann aus Villingen/Baden-Württemberg. „Falsche Polizisten“ und andere „Mitwirkende“ brachten sie im Mai und Juni 2018 um Bargeld, Gold und Schmuck im Wert von über 300000 Euro.
Zwei Abholerinnen der Beute, eine 45-jährige Deutsche und ihre ebenfalls in Baden-Württemberg lebende 26-jährige syrische Freundin, verurteilte die Sechste Strafkammer am Landgericht Traunstein mit dem Vorsitzendem Richter Dr. Jürgen Zenkel jetzt wegen Betrugs sowie besonders schweren Betrugs zu Freiheitsstrafen von viereinhalb beziehungsweise fünf Jahren.
In Aschau wurde die 79-Jährige durch Dutzende Telefonate unter Druck gesetzt. Schließlich warf sie mitten in der Nacht des 30. Mai 2018 Bargeld in Höhe von 38000 Euro in einem Umschlag über den Balkon (wir berichteten). Statt eines „Zivilfahnders“ warteten die Damen und nahmen die Beute mit. Nach dem gleichen Muster büßte der 83-jährige Herr am Abend des 6. Juni 2018 Wertsachen im Wert von fast 278000 Euro ein – 14 Goldbarren mit einem Gesamtgewicht von 7,7 Kilogramm, Goldmünzen und den Goldschmuck seiner Frau.
Die Frauen auf der Anklagebank, beste Freundinnen im echten Leben, räumten die Fahrten mit den Abholaktionen ein, wollten aber keine Ahnung gehabt haben von den kriminellen Hintergründen. Beide kassierten von der Beute damals jeweils mehrere Tausend Euro in bar.
Erdrückende Beweislast
Angesichts der erdrückenden Beweislast hatte Staatsanwalt Dr. Martin Freudling keinerlei Zweifel an der Schuld der Frauen. Allerdings sei bandenmäßige Tatbegehung nicht nachzuweisen. Er forderte für die 45-Jährige fünfeinhalb Jahre Gefängnis, für die 26-Jährige sechs Jahre Haft. Die Verteidiger, Michael Löffler aus München sowie Ullrich Hahn und Larsen Libuda aus Villingen-Schwenningen, beantragten Freispruch für ihre Mandantinnen. Diese hätten nicht gewusst, worum es ging. Die 26-Jährige habe sich nur wegen einer Internet-Bekanntschaft auf die Sache eingelassen. Die 45-Jährige habe der führerscheinlosen Freundin einen Gefallen tun wollen.
Die Sechste Strafkammer in Traunstein sah für Freisprüche keine Chancen. Beide Frauen hätten zumindest mit bedingtem Vorsatz gehandelt, stellte Vorsitzender Richter Dr. Jürgen Zenkel im Urteil fest. Weder banden- noch gewerbsmäßiger Betrug sei den Damen nachzuweisen. Beide hätten behauptet, sie hätten nur Geld abholen sollen. Jedoch hätten beide auch angegeben, gewusst zu haben, dass etwas Illegales dahinter stehen könnte. Der Vorsitzende wörtlich: „Sie hätten es wissen müssen beziehungsweise nahmen es billigend in Kauf.“
Die Kammer ordnete weiter einen gesamtschuldnerischen Wertersatz von mehr als 315000 Euro an nach dem Grundsatz „Straftaten dürfen sich nicht lohnen“. Außerdem hielt das Gericht die Untersuchungshaftbefehle aufrecht.