Landratsamt hat geschlossen
Rosenheim – Da am Faschingsdienstag, 5. März, das Landratsamt für den Parteiverkehr geschlossen ist und am Dienstag, 12. März, eine Veranstaltung stattfindet, entfallen an beiden Terminen die Belehrungen nach Paragraf 43 Infektionsschutzgesetz am Staatlichen Gesundheitsamt für Beschäftigte im Lebens