Landratsamt hat geschlossen

von Redaktion

Rosenheim – Da am Faschingsdienstag, 5. März, das Landratsamt für den Parteiverkehr geschlossen ist und am Dienstag, 12. März, eine Veranstaltung stattfindet, entfallen an beiden Terminen die Belehrungen nach Paragraf 43 Infektionsschutzgesetz am Staatlichen Gesundheitsamt für Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe. Die Belehrungen finden ansonsten regulär jeweils am Dienstag und Donnerstag um 10 Uhr im Gesundheitsamt in der Prinzregentenstraße 19 statt. Die Belehrung ist nötig vor der erstmaligen Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich. Von der ganztägigen Schließung des Landratsamtes Rosenheim am Faschingsdienstag, 5. März, sind auch die Außenstellen des Amtes, die Kfz-Zulassungsstellen des Landkreises sowie das Gesundheitsamt und das Veterinäramt betroffen.

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