Kolbermoor/Tuntenhausen – Schon im Frühjahr 2018 hatten sich Tausende vorbeifahrende Autofahrer wochenlang darüber gewundert, jetzt ist es wieder da: das Prozessvorschau-Kastenwagerl von der Kolbermoorer Staatsstraße.
„Schon wieder: Prozess gegen Frischpack wegen Entlassung“ steht auf dem Anhänger, der eine weitere arbeitsrechtliche Auseinandersetzung zwischen der Firma Frischpack aus Tuntenhausen und einer Mitarbeiterin effektvoll ins Blickfeld der Öffentlichkeit rücken soll. Verhandelt wird heute, Donnerstag, am Rosenheimer Arbeitsgericht.
Zum zweiten Mal fristlos gekündigt
Die betroffene Frischpack-Maschinenführerin hat zusammen mit ihrem Lebensgefährten dafür gesorgt, dass der Anhänger mit der plakativen Prozessvorschau erneut an der vielbefahrenen Straße platziert wurde. Denn der ehemaligen stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden ist vor zwei Wochen ein zweites Mal fristlos gekündigt worden. Die Mitarbeiterin aus Kolbermoor, seit 26 Jahren im Betrieb, will die Kündigung nicht akzeptieren – und hat geklagt.
Nun treffen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmerin heute zum Gütetermin am Arbeitsgericht. Wird dabei keine Einigung erzielt, und darauf läuft es hinaus, kommt es zur nächsten Verhandlung.
Schon 2018 hatte Frischpack der Frau fristlos gekündigt und sie mit einem Hausverbot belegt. Die Mitarbeiterin klagte auf Wiedereinstellung – und bekam vor dem Arbeitsgericht Recht. Die Geschäftsführung des Käseverpackungsspezialisten aus dem Schönauer Ortsteil Mailling (Gemeinde Tuntenhausen) musste sie zähneknirschend wieder einstellen.
Aber das ging nicht lange gut. Nun kam es zur erneuten Trennung. Die Kündigung sei als „verhaltensbedingt“ bezeichnet und von der Firmenleitung „nicht näher begründet“ worden, klagt die Mitarbeiterin. Es habe einen „neuerlichen Vorfall“ gegeben, der die „sehr wohl begründete“ Kündigung rechtfertigt und das „Vertrauensverhältnis zerstört“ habe, erklärt die Geschäftsleitung auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen. Näher will sich Michael Schultze, kaufmännischer Leiter der Frischpack GmbH, im Vorfeld des Gütetermins nicht dazu äußern. Der aktuelle Vorfall habe allerdings mit der Thematik von 2018 nichts zu tun.
Flugblatt führt
zu Entlassung
Zur ersten Entlassung vor einem Jahr hatte unter anderem ein Flugblatt geführt, das die langjährige Mitarbeiterin im Oktober 2017 vor dem Werkstor an Kollegen verteilt hatte. Unter der Überschrift „Nicht den Profit – das Wohl der Menschen in den Mittelpunkt“ sollte das Papier gegen die „menschenverachtende Leiharbeit“ mobil machen. Zudem forderte es „menschenwürdige Lohn- und Arbeitsbedingungen“ sowie „ein Ende von Arbeitshetze und Sonderschichten“ in dem Betrieb in Tuntenhausen.
Ein Offener Brief an die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und ein weiteres Papier, beide verfasst vom Lebensgefährten, enthielten Parolen wie „Schweinereien öffentlich machen“, „Gegen politische Disziplinierung“ oder „Nein zum Kuhhandel der NGG mit der Frischpack-Geschäftsleitung“.
Die NGG hatte kein Verständnis für das Vorgehen. Dass es Mauscheleien zwischen Frischpack-Verantwortlichen und der Gewerkschaft gegeben habe, wies die NGG zurück. In Wirklichkeit ringe man mit der Firma verbissen um Arbeitszeiten, Tarifbindungen und einen Ausgleich für Samstagsarbeit.
Letztlich kam das Amtsgericht Rosenheim im April 2018 zur Auffassung, dass die firmenkritischen Vorstöße und Forderungen der Mitarbeiterin unter das Recht auf freie Meinungsäußerung fallen. So wurde die Kündigung widerrufen und die Maschinenführerin zu unveränderten Bedingungen weiterbeschäftigt.
Nun scheint das Tischtuch endgültig zerschnitten und eine außergerichtliche Einigung heute unwahrscheinlich zu sein. So könnte es bald einen weiteren Termin geben – und bald ein neues Plakat an der Staatsstraße.