Feldolling/Rosenheim – Drei Landwirte hatten geklagt und eine Aufschiebung des Planfeststellungsbeschlusses gefordert. Aber: Der bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnte dies ab. Begründung: Angesichts des immensen und zumindest im Hinblick auf Menschenleben irreparablen Schadenspotenzials ist dem Hochwasserschutz Vorrang vor privaten Eigentumsinteressen einzuräumen. Die Entscheidung ist unanfechtbar.
Damit kann das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, in Vertretung für den Freistaat Bayern, Baumaßnahmen vor Ort durchführen. Krux: Die Gemeinde Feldkirchen-Westerham ist erneut nicht darüber informiert. Heute Abend soll deshalb eine Petition im Gemeinderat beschlossen werden, die eine bessere Informationspolitik und einen besseren Umgang miteinander fordert. sm